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So kommuniziert der VatikanTelefonanruf wird zum Lehrstück in Sachen Transparenz

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Papst Fran­zis­kus

  1. Joachim Frank fragt in seiner Kolumne „Himmel und Ääd“, was die Welt im Innersten zusammenhält, und folgt den unerfindlichen Wegen von Gottes Bodenpersonal.
  2. In dieser Folge: Ein schlichter Telefonanruf in der Apostolischen Nuntiatur gerät zum Lehrstück in Sachen Transparenz nach römischem Verständnis.

Beginnen wir mit einer verhältnismäßig einfachen Rechenaufgabe: Eine Frist von 30 Tagen, beginnend am 11. Dezember, endet wann? Richtig, am 10. Januar. Das war in diesem Jahr ein Sonntag. Dann hätte sich der Vatikan also spätestens am Montag, den 11. Januar, dazu äußern müssen, ob der Münsteraner Bischof Felix Genn als dienstältester Bischof der Kölner Kirchenprovinz dem Verdacht einer möglichen Vertuschung sexuellen Missbrauchs durch Kardinal Rainer Woelki in Köln nachgehen soll. Genn hatte den Fall, über den der „Kölner Stadt-Anzeiger“ am 10. Dezember 2020 berichtet hatte, einen Tag danach dem päpstlichen Nuntius in Berlin gemeldet mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Bischofskongregation in Rom.

Die 30-Tages-Frist für einen Bescheid hat Papst Franziskus höchstselbst verfügt. Bloß hält sein Apparat sich augenscheinlich nicht daran. Am Dienstag wären es nun schon 60 Tage. Aber halt! Vielleicht zählt der römische Eingangsstempel, und vielleicht korrespondiert die Nuntiatur in Berlin ja per Schneckenpost statt per E-Mail mit der Zentrale im fernen Rom. Geben wir also – großzügig – eine Woche drauf. Und rechnen wir gleich noch die Sonntage raus. Korrigierter Fristablauf: 15.  Januar. Verpasst!

Aber noch mal: Stopp! Im Vatikan, so ist zu erfahren, zählt die „innere Weihnachtszeit“ vom Heiligen Abend bis zum Dreikönigsfest am 6. Januar als ein einziger Tag. Ein wahres Kirchenbeamtenparadies! Also, Fristberechnung zum dritten und letzten! Ablauf: 30. Januar. Seit einer Woche verstrichen. Und nun? Was soll das bedeuten? Machen die im Vatikan einfach, was sie wollen? Hält der päpstliche Hofstaat sich nicht mal an seine eigenen Gesetze, was übrigens nach Auskunft von Kirchenrechtlern zwar ein Skandal, aber keineswegs eine Sensation wäre? Oder spielt man in Rom – genau wie der Kardinal in Köln – auf Zeit und wartet auf das schon vor der Veröffentlichung am 18. März sagenumwobene Rechtsgutachten des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke zum Missbrauchsskandal?

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Wer weiß! Bischof Felix Genn in Münster jedenfalls weiß nach Auskunft seines Sprechers von nichts. Aber dann vielleicht der Apostolische Nuntius, Erzbischof Nikola Eterovic? Ein schlichter Telefonanruf in Berlin gerät zum Lehrstück transparenter Kommunikation im Verständnis der römisch-katholischen Kirche. „Sie wissen schon, dass sich der Nuntius grundsätzlich nicht zu Angelegenheiten der Kirche in Deutschland äußert.“ Ja, durchaus, aber hier geht es doch um das Agieren oder genauer um das Nicht-Agieren des Vatikans. „Sie wissen schon, dass der Nuntius grundsätzlich nur schriftliche Fragen beantwortet.“ Aber gern. „Und Sie wissen auch, dass der Nuntius mit »Exzellenz« und »Herr Botschafter« anzusprechen ist?“ Sehr wohl. „Ja, wissen Sie, in der Diplomatie geht es eben sehr militärisch zu.“ Ach so. Also, verglichen mit der Kommunikation des päpstlichen Vorpostens in Deutschland – Verzeihung, verglichen mit Seiner Exzellenz, dem Herrn Botschafter – ist ein Drei-Sterne-General der Bundeswehr ein Hippie mit Strähnchen im Haar, Nasenpiercing und Flower-Power-Tattoo über dem Kragenspiegel.

Die schriftliche Anfrage an Seine Exzellenz Eterovic bleibt übrigens trotz wiederholter Bitte unbeantwortet. Das hat bestimmt mit diesen Fristen zu tun, die die päpstlichen Normen für die Kommunikation mit Medien vorsehen. 30 Tage mit „innerer Karnevalszeit“ vom Elften im Elften bis Aschermittwoch. Fristablauf Anfang Juni. Na dann.