Düsseldorf – Die SPD im Düsseldorfer Landtag wirft der Staatskanzlei vor, den Kanzler-Wahlkampf von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) durch das Bereitstellen von Bildern und Filmaufnahmen zu unterstützen.
Das Material der NRW-Regierungszentrale finde sich auf den Social-Media-Kanälen der CDU Deutschlands wieder, kritisiert der SPD-Landtagsabgeordnete Alexander Vogt. „Die Foto- und Videoproduktionen der Staatskanzlei sind vom Steuerzahler finanziert und sollen der allgemeinen Information über das Regierungshandeln dienen. Sie sind nicht zu Werbezwecken für die Partei des Ministerpräsidenten oder die Person des Kanzlerkandidaten gedacht“, sagte Vogt dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
SPD hinterfragt Rechtsgrundlage
Der SPD-Politiker hat eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Vogt will wissen, auf welcher Rechtsgrundlage das Steuergeld ausgegeben werde. „Credits mit dem Hinweis, dass es sich dabei um Videos der Staatskanzlei handelt, sucht man vergeblich“, heißt es in der Drucksache.
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Dabei habe Medienstaatssekretär Nathanael Liminski (CDU) im Medienausschuss des Landtags bereits erklärt, dass Nutzung von Bildmaterial, das die Staatskanzlei produziert, an die Bedingung geknüpft sei, dass die Bildquelle angegeben werde.
Staatskanzlei weist Vorwürfe zurück
Ein Sprecher der Staatskanzlei wies den Vorwurf der Wahlkampfhilfe auf Anfrage zurück. Foto- und Bewegtbildmaterial von Terminen des Ministerpräsidenten und anderer Mitglieder der Landesregierung zu relevanten Themen würden „für die Öffentlichkeit verfügbar transparent verbreitet“, hieß es. Das Material werde der Öffentlichkeit „honorarfrei zum Download zur Verfügung gestellt“. Damit komme das Landespresse- und Informationsamt seinem gesetzlichen Informationsauftrag nach, die Öffentlichkeit über die Arbeit der Landesregierung, politische Entscheidungen und Regierungshandeln zu informieren und diese Kommunikation möglichst „hürdenlos“ zu gestalten, so der Sprecher. Die Staatskanzlei verfüge über „interne Richtlinien", die „eine Gleichbehandlung aller Nutzungswilligen" sicherstelle.
Pandemie verhinderte freien Zugang
In der Vergangenheit hatte die Staatskanzlei ihr Vorgehen auch mit der Pandemie begründet. Es sei sinnvoll, Laschet-Auftritte zu dokumentieren, wenn aus Infektionsschutzgründen kein unbeschränkter Zugang zu Veranstaltungen gewährt werden könne.