Der vermeintliche „Mönch von Lützerath“ muss sich wohl noch im Januar vor Gericht verantworten, weil er einen Polizisten in den Matsch schubste.
Urteil erwartet„Mönch von Lützerath“ muss im Januar vor Gericht
Die Auseinandersetzungen zwischen einem als Mönch verkleideten Demonstranten und Polizisten während der Räumung des Braunkohledorfs Lützerath rücken ab dem 22. Januar (9 Uhr) vor das Amtsgericht Erkelenz. Angeklagt ist ein Klima-Aktivist aus Frankreich, der sich selbst durch ein Interview belastete.
Angriff auf Polizisten während der Proteste
Der Staatsanwaltschaft zufolge nahm der Franzose vor fast genau zwei Jahren, am 14. Januar 2023, an einer Großdemonstration mit rund 15.000 weiteren Protestierenden teil, die eine Absperrung rund um das Dorf Lützerath durchbrachen.
Auf den damaligen Aufnahmen ist zu erkennen, wie verschlammt das Gelände war, und dass sowohl Demonstranten als auch Polizisten teilweise im Matsch feststeckten.
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Schlammige Auseinandersetzung
Der Angeklagte, in Mönchskutten gehüllt, habe sich einem Polizisten genähert und ihm gegen das linke Bein getreten, woraufhin der Beamte stürzte, so die Anklage. Der Polizist erlitt dabei Schmerzen an der Schulter und ein Hämatom.
Wenig später, als eine Polizistin im Schlamm festhing und ein Kollege ihr zur Hilfe kam, habe der Mönch den Beamten zweimal zu Boden gestoßen. Der Polizist blieb jedoch unverletzt, so die Anklage.
Die Tat brachte ihm weltbekannte Berühmtheit
Die Taten wurden durch Fotos und Internetvideos weit verbreitet. Durch die Verbreitung von Fotos und Videos der Vorfälle erlangte der „Mönch von Lützerath“ weltweite Aufmerksamkeit.
Zunächst war es jedoch schwierig, den Täter eindeutig zu identifizieren. Auch in Frankreich tauchte ein „Mönch“ bei Protesten auf und stand dort vor Gericht, doch es war zunächst unklar, ob es sich um denselben Demonstranten handelte.
„Irgendwie hat es Spaß gemacht“
Der Klima-Aktivist, der vermutlich in beiden Fällen unter der Kutte steckte, gab schließlich im „Stern“-Magazin zu, der gesuchte Mann zu sein.
In dem Interview zeigte der Franzose keine Reue: „Irgendwie hat es Spaß gemacht, ja. Und eigentlich war ich selbst überrascht, dass ich nicht im Schlamm stecken geblieben bin.“ Für den Prozess sind laut Gericht insgesamt zwei Verhandlungstage angesetzt – der 22. Januar und der 5. Februar. (dpa)