- Partys und Feste gelten als Hotspots für die Verbreitung des Virus.
- Bei steigenden Infektionszahlen drohen einige Einschränkungen auch für die eigenen vier Wände.
- Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Köln – Die Corona-Zahlen steigen in Stadt und Land. Kurz vor den Herbstferien geraten damit nicht nur mögliche Planungen für ein paar Urlaubstage im In- oder Ausland durcheinander; möglichen Vorgaben, Einschränkungen und Richtlinien reichen womöglich bis in die eigenen vier Wände hinein – wenn die Zahlen die vorgegebenen Grenzwerte erreichen und überschreiten.
Was heißt das alles für mich? Kann ich zu Hause nicht machen, was ich will? Doch schon, aber... Die Bundesregierung, die in der Regel ja anderes zu tun hat, teilt mit dringlichem Unterton mit: „Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, die Zahl der Menschen, zu denen sie Kontakt haben, gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Zusammenkünfte vorzugsweise im Freien abgehalten werden.“
Wie ist der Stand der Dinge in Nordrhein-Westfalen?
Die Zahl der Städte und Gemeinden steigt, die sich dem kritischen Inzidenzwert – 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen – annähern. Am Donnerstag bewegten sich laut dem Robert Koch-Institut (RKI) Solingen mit 47,7, Gelsenkirchen mit 45,8, Köln mit 45,4 und Duisburg mit 42,1 auf diese Grenze zu. Landesweit ist dieser Wert in Nordrhein-Westfalen auf 27,0 geklettert – das ist der höchste Wert aller deutschen Flächenländer. In Hagen und Wuppertal ist der Inzidenz-Wert bereits über 50 gestiegen. Hamm (77,8) und Remscheid (59,3) liegen weiterhin darüber.
Wie schätzt das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen die Lage ein?
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ dazu: „Mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen kann ich nur dazu raten, private Zusammenkünfte auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Ich verstehe jeden, der Freunde und Angehörige treffen möchte. Gerade im privaten Raum setzen wir aber auf die Verantwortung und Solidarität der Bürgerinnen und Bürger. Daher appelliere ich an die Disziplin aller: Halten Sie sich an die derzeitigen Regeln und berücksichtigen Sie die entsprechenden Hygienemaßnahmen.“
Das könnte Sie auch interessieren:
Welche Maßnahmen gelten jetzt in NRW? Zum Beispiel für private Feiern?
Unterschiedlich. Grundsätzlich gibt es für private Feiern zuhause keine Teilnehmerbegrenzung. Wer außer Haus feiern will, darf das mit höchstens 150 Teilnehmern. Steigt der Inzidenzwert über 35 sind nur noch 50 erlaubt, bei einem Wert von über 50 nur noch 25 Gäste. Die gleiche Zahl gilt für Beerdigungen. Feiern außerhalb der Wohnung müssen mindestens drei Werktage vorher mitsamt einer verantwortlichen Person beim Ordnungsamt angemeldet werden. Es muss eine Gästeliste geführt werden. Aber...
Aber?
Ab einem Inzidenz-Wert von 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen sind Feiern im öffentlichen Raum nur noch bis 50 Teilnehmer erlaubt. Und bei einer Zahl von 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner sind es nur noch 25 Gäste.
Wie sieht die Lage in Köln aus – da sind die Zahlen ja relativ hoch?
Das Kölner Gesundheitsamt und das Land stehen in stetigem Austausch. Der Krisenstab der Stadt werde am heutigen Freitag neue Maßnahmen vorschlagen, hieß es bei der Stadt, „insbesondere, wenn die Inzidenz über 50 steigt.“ Möglich seien schärfere Kontaktverbote, Maskenpflicht und Alkoholverbote im öffentlichen Raum. Auch für Privatveranstaltungen möchte das Gesundheitsamt strengere Regeln einführen.
Was gibt es noch zu beachten?
In Köln gelten diese Vorgaben: Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass außerhalb des privaten Bereichs müssen, wenn 50 Teilnehmende erwartet werden, drei Werktage vorher beim Gesundheitsamt angemeldet werden. Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt, eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden. Wichtig ist, dass das Gesundheitsamt kein Genehmigungsverfahren durchführt, sondern nur die Anmeldung verlangt.
Was sind private Veranstaltungen – gilt das auch für meine Feier zuhause?
Die Definition der Stadt lautet so: Private Veranstaltungen sind alle Veranstaltungen, die nicht kommerziell von Privatpersonen im Rahmen eines herausragenden Anlasses außerhalb von Privatgrundstücken durchgeführt werden, zum Beispiel eine Hochzeitsfeier, die in einem Lokal begangen wird.
Und was ist ein herausragender Anlass?
Dazu gehören ganz offiziell Hochzeitsfeierlichkeiten, Jubiläen, Tauffeierlichkeiten, runde Geburtstage (zum Beispiel 40., 45., 50. Geburtstag) oder Abschlussfeiern.
Wenn ich mich nun vorschriftsgemäß bei der Stadt angemeldet habe – erfolgt dann eine Rückmeldung? Oder kann ich einfach loslegen?
Es gibt eine Rückmeldung. Die Stadt prüft und informiert – nach eigenen Angaben – schnellstmöglich über die Durchführbarkeit Ihrer Veranstaltung.
Das eine sind die Vorgaben, das andere sind Kontrollen. Wird die Einhaltung der Maßgaben denn überwacht?
Das Ordnungsamt der Stadt Köln sagte auf Anfrage, man werde die von der Landesregierung erklärten Regeln stichprobenartig überprüfen. Außerdem werden die Ordnungshüter „je nach Einsatzplanung und Hinweisen des Gesundheitsamtes oder aus der Bevölkerung auch fokussiert“ kontrollieren. Also ja.
Kann ich zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sich jemand bei mir zuhause ansteckt?
Wer entweder eine Party „ohne herausragenden Anlass“ feiert oder mehr als die zugelassene Anzahl an Gästen einlädt, kann mit bis zu 2500 Euro Bußgeld bestraft werden. Die Höhe der Strafe hängt von der Größe der Veranstaltung ab. Und auch Teilnehmer solcher Partys müssen mit 250 Euro Strafe rechnen. Ich habe als Gastgeber, so eine Art Faustregel, für ausreichende hygienische Zustände zu sorgen.
Muss ich zum Beispiel Toiletten desinfizieren, Abstände einhalten, Plexiglasscheiben einbauen?
Ein Hygienekonzept muss – anders als bei größeren Kultur- oder Sportveranstaltungen – vom Veranstalter nicht eingereicht werden. Die Teilnehmerliste mit den Kontaktdaten muss sorgfältig gepflegt werden – damit die Behörden im Notfall die Rückverfolgung vernünftig durchführen können. Es ist also niemand dazu gezwungen, Desinfektionsmittel zu nutzen.