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VerbraucherschützerinFluggäste sollten nicht ihren Rechten hinterherlaufen müssen

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Derzeit muss sich auf langes Anstehen bei der Sicherheitskontrolle eingestellt werden. 

  1. Ein Gastbeitrag von Rechtsanwältin Helga Zander-Hayat. Sie leitet bei der Verbraucherzentrale NRW den Bereich Markt und Recht.

Nach der langen Zeit mit Corona-Einschränkungen ist die Vorfreude auf den nächsten Urlaub groß. Aber umso größer ist der Frust, wenn die Fluggesellschaft dann kurz vor Reisebeginn einfach den Flug streicht oder die Abflugzeiten ungünstig verlegt. Obendrein müssen Passagiere oft stundenlang am Flughafen in der Schlange stehen, um ihr Gepäck abgeben und die Sicherheitskontrolle passieren zu können. Und zu guter Letzt hebt der Flieger auch noch viel später ab als angekündigt.

Fehlendes Personal als Entschuldigung für das Chaos

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Helga Zander-Hayat leitet bei der Verbraucherzentrale NRW den Bereich Markt und Recht. 

Unterstützung vom Bodenpersonal einfordern, wenn der Flug verspätet oder gar nicht startet, bedeutet in der Regel, neues Schlangestehen vor den knapp besetzten Serviceschaltern der Fluggesellschaften und häufig leider auch im sprichwörtlichen Regen stehen, statt auf der Sonnenseite zu landen.

Diese Erfahrungen machen aktuell viele geplagte Bürgerinnen und Bürger. Die Fluggesellschaften und die Flughafenbetreiber entschuldigen sich zwar mit fehlendem Personal, das sie trotz größter Bemühungen nicht aufstocken könnten. Und es trifft sicherlich zu, dass sich viele ihrer Beschäftigte während der letzten zwei mageren Reisejahre eine andere Arbeitsstelle gesucht haben. Aber gerade war das Chaos absehbar. Warum werden Flüge überhaupt zur Buchung angeboten, wenn sie dann tausendfach wieder abgesagt werden müssen, weil das Personal fehlt?

Alles zum Thema Hart aber fair

Fluggäste sollten nicht noch ihren Rechten hinterherlaufen müssen

Von Reisenden wird verlangt, dass sie den Flugpreis bereits bei der Buchung – vielleicht Monate vor dem Reisestart - in voller Höhe zahlen. Dieser „zinslose Kredit“ für die Fluggesellschaften wird als vertragliche Verpflichtung festgeschrieben und zu Recht immer wieder von den Verbraucherzentralen als unangemessene Kundenbenachbeteiligung angeprangert. Wenn die Fluggesellschaften nun ihrerseits ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen und Flüge stornieren oder nicht zur vereinbarten Zeit vom Boden abheben, dann sollen ihre Kunden dafür Verständnis aufbringen.

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Verständnis hin oder her, in jedem Fall müssen die geprellten Fluggäste erwarten dürfen, dass sie dann nicht auch noch ihren Rechten hinterherlaufen müssen. Aber leider passiert allzu häufig genau das. Ein typisches Beispiel: 13 Fluggästen wurde unlängst in Dresden um 21.30 Uhr eröffnet, dass ihr Flug nach Düsseldorf storniert worden sei. Sie könnten sich nun ein Drei-Sterne-Hotel suchen, und am nächsten Morgen um 6 Uhr gehe dann ein Ersatzflug. Mehr könne man zurzeit nicht für tun. Solche Vorkommnisse sind leider keine Seltenheit.

Was bei Ausfällen und Verspätungen passieren sollte

Um Unterkunft und Verpflegung wie auch um eine angemessene Ersatzbeförderung hat sich nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung aber die Fluggesellschaft zu kümmern, nicht der Fluggast. Eine Entschädigung – je nach Flugziel ab 250 Euro - für Flugabsagen oder Verspätungen von mehr als vier Stunden sollte automatisch erfolgen und nicht erst auf schriftliche Aufforderung durch die Kundschaft.

Was hilft? Starke Nerven natürlich, aber auch eine Meldung an die Verbraucherzentralen, damit deren Einsatz für ein Kippen der unsäglichen Vorkasse durch den Gesetzgeber stärkeren Rückhalt bekommt. Konkrete Unterstützung bietet aber auch die kostenlose „Flugärger-App“ der Verbraucherzentrale NRW, eine gute und schnelle Hilfe zur Durchsetzung von Fluggastrechten. Nach ein paar Klicks wissen die Nutzenden um ihre Rechte und könnten direkt aus der App heraus Entschädigungen bei den verantwortlichen Stellen geltend machen. Wie sagte es Frank Plasberg – selbst geplagter Fluggast – in seiner Sendung „Hart aber fair“: „Einfacher geht es nicht.“