Er fällt an, wenn man umzieht, renoviert oder Platz für neues schaffen will – Sperrmüll. Was bei der Entsorgung zu beachten ist.
Wilder Müll in KölnWas bei der Entsorgung von Sperrmüll erlaubt ist und was nicht
Unbefugt abgestellter Sperrmüll und Abfälle in Köln nehmen zu. Das geht aus dem „Status Quo Bericht Sauberkeit“ hervor, den die Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) im Frühjahr erstellt haben. Meldungen zu wildem Müll, der achtlos im öffentlichen Raum hinterlassen wird, haben sich seit 2016 auf über 19.000 im Jahr 2022 verdreifacht.
Alte Stühle, Tische, Schränke, Regale – in einem Haushalt können sich so manche in die Jahre gekommene Gegenstände sammeln, die man am liebsten schnell und unkompliziert loswerden möchte. Doch unangemeldet auf die Straße gestellt und aus dem Sinn, so funktioniert die Entsorgung von Sperrmüll natürlich nicht. Was es zu beachten gilt und was man auf keinen Fall tun darf?
Was ist Sperrmüll und was fällt alles unter den Begriff?
Zum Sperrmüll zählen laut der AWB Köln fast alle sperrigen und haushaltsüblichen Gegenstände, die sich nicht so zerlegen oder zerkleinern lassen, dass sie in eine herkömmliche Mülltonne passen.
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Darf ich meinen Sperrmüll einfach rausstellen?
Das kommt darauf an. Wer über einen Vorgarten oder eine Garageneinfahrt verfügt, darf auf diesem privaten Grund Ausrangiertes abstellen – in der Hoffnung, dass sich jemand für die Gegenstände oder Möbel interessiert und sie mitnimmt. Es empfiehlt sich, einen Hinweis anzubringen, dass der Sperrmüll mitgenommen werden darf.
Sperrmüll auf öffentlichem Grund, also etwa auf dem Gehweg, abzustellen, ist hingegen eine Ordnungswidrigkeit. In diesen Fällen handelt es sich um sogenanntes Littering. Mit dem Begriff ist das achtlose Entsorgen von Abfällen im öffentlichen Raum gemeint. „Für Littering werden Bußgelder fällig“, sagt Cordula Beckmann, Pressesprecherin der AWB.
Bußgelder für unbefugtes Abstellen von Sperrmüll ohne Abholtermin reichen von 200 Euro für einen einzelnen Gegenstand – etwa Koffer, Stuhl, Matratze – bis hin zu 10.000 Euro für illegales Ablagern von Sperrmüll über einem Kubikmeter beziehungsweise 100 Kilogramm.
Mache ich mich strafbar, den angemeldeten Sperrmüll auf die Straße zu stellen?
Nur, wenn er den Verkehr behindert, sagt Beckmann. Der angemeldete Sperrmüll muss vor einem Grundstück abgelegt werden, da die AWB nichts von einem Privatgrundstück holt.
Darf man Sachen vom Sperrmüll mitnehmen?
Nein, Sperrmüll mitnehmen sei verboten, sagt Beckmann. Sperrmüll steht zwar an der Straße, weil ihn jemand loswerden will – rechtlich gesehen sind die Gegenstände aber nicht herrenlos. Wenn ein Haushalt einen Abholtermin bei einem Entsorgungsunternehmen vereinbart, wechseln die Besitzrechte. Die Gegenstände gehen also beispielsweise in den Besitz der AWB über – und dürfen daher nicht mitgenommen werden.
Was passiert, wenn Menschen weiteren Sperrmüll dazustellen?
Es kommt vor, dass Fremde ihren Sperrmüll zum ursprünglich angemeldeten Sperrmüll dazustellen und so die maximale Größe für eine kostenlose Abholung überschritten wird – diese liegt bei der AWB bei drei Kubikmeter. Das ist ärgerlich, denn dann kann Folgendes passieren: „Je nach Auslastung laden wir nur die drei Kubikmeter ein, der Rest bleibt stehen und muss dann von Ihnen entsorgt werden“, sagt Beckmann – unter Umständen auch kostenpflichtig.
Darf der Sperrmüll bereits am Vorabend rausgestellt werden?
In Köln darf der Sperrmüll zwischen Mitternacht und 7 Uhr morgens am Abholtag auf die Straße gestellt werden. „Sperrmüll sollte möglichst erst morgens herausgestellt werden, sonst ist eine unliebsame Vermehrung, Vandalismus oder Brandstiftung zu befürchten“, sagt die AWB-Pressesprecherin.
Wer sich nicht an diese Zeiten hält, riskiert außerdem ein Bußgeld wegen illegaler Abfallentsorgung. Je nach Kommune gibt es in Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Regelungen, wann der Sperrmüll rausgestellt werden muss beziehungsweise darf.
Wann ist die Sperrmüll-Entsorgung nicht mehr kostenlos?
Das Abholen zu einem vorgegebenem Termin und das Anliefern am Wertstoff-Center sind kostenlos. Für einen Sperrmüll-Termin muss man aktuell etwa mit einer Wartezeit von drei Wochen rechnen. Soll Ausgemustertes kurzfristig oder zu einem Wunschtermin abgeholt werden, ist dies kostenpflichtig.
Was, wenn ich Dinge verschenken will?
Dazu empfiehlt Beckmann, die Online-Tauschbörse der AWB, Kleinanzeigen oder ähnliche Portale zu nutzen. Anders sieht es bei „Zu verschenken“-Kisten aus. Personen, die diese einfach auf dem Bürgersteig abstellen, droht ein hohes Bußgeld.
Kann ich Ausrangiertes auch noch an anderer Stelle abgeben oder spenden?
Für Dinge, die ausrangiert wurden, aber zu schade sind, um sie wegzuwerfen, können Online-Gebrauchtwarenbörsen genutzt werden. Dort lassen sich gut erhaltene Möbel oder andere Gebrauchsgegenstände tauschen oder verschenken. Beckmann fügt hinzu: „Karitative Sammlungen und Sozialkaufhäuser freuen sich ebenfalls über gut erhaltene Dinge.“