Wiesbaden – Das Land Hessen überlässt die Entscheidung über Booster-Impfungen für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren weiterhin den Arztpraxen. Es liege im Ermessen der Ärzte, Impf-Entscheidungen für Patienten zu treffen, die derzeit nicht unter die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) fallen, teilte das hessische Sozialministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. „Sollte ein Arzt oder eine Ärztin hier mit Verweis auf die Stiko-Empfehlung nicht impfen wollen, kann zum Beispiel im Falle von Risikopatienten in der Familie auch der behandelnde Facharzt eine solche Impfung vornehmen.”
In einigen anderen Bundesländern können seit Anfang Januar bereits Minderjährige von 12 bis 17 Jahren über zentrale Anmeldeportale Termine für die Booster-Impfungen bekommen, so etwa in Rheinland-Pfalz und im Saarland. In Nordrhein-Westfalen bieten die Impfstellen der Landkreise und kreisfreien Städte solche Auffrischimpfungen für die Altersgruppe an. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte von einem sehr großen Bedarf an Auffrischimpfungen in dieser Altersgruppe gesprochen.
Ein Sprecher des hessischen Sozialministeriums sagte: „Die Jugendlichen sind ja nicht gänzlich ungeimpft.” Es sei auch davon auszugehen, dass der Immunschutz in dieser Altersgruppe deutlich langsamer nachlasse als bei älteren Menschen. Die Kapazitäten für Auffrischimpfungen in dieser Altersgruppe wären grundsätzlich da. „Es ist einfach so, dass man sich an den Stiko-Empfehlungen orientieren möchte.” Ähnlich äußerte sich die Landesärztekammer Hessen. „Wir verweisen bei Fragen zu Impfungen auf das RKI beziehungsweise die Empfehlungen der Stiko”, erklärte eine Sprecherin.
Die Stiko empfiehlt allen Geimpften ab 18 Jahren eine Auffrischimpfung gegen das Coronavirus mit einem sogenannten mRNA-Impfstoff - im Mindestabstand von drei Monaten zur Grundimmunisierung. In Einzelfällen - etwa wenn eine Ausbildung in einem Seniorenheim oder im Krankenhaus absolviert wird - empfehle die Stiko das Boostern auch für Jugendliche ab zwölf, so das Ministerium.
Ende Dezember hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einem Schreiben, das unter anderem an die Bundesländer ging, klargestellt, dass Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren „unabhängig von den Empfehlungen” der Stiko grundsätzlich einen Anspruch auf Auffrisch-Impfungen hätten. Für sie komme der Biontech-Impfstoff in Frage. Im Falle von Impfschäden bei Kindern und Jugendlichen garantiere der Bund einen Versorgungsanspruch, sofern ein für diese Personengruppe zugelassener mRNA-Impfstoff wie etwa Biontech verwendet werde.
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