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FlutkatastropheHilfe für beschädigte Schulen

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Yvonne Gebauer (FDP) ist Ministerin für Schule und Bildung des Landes NRW.

Düsseldorf – Die Hochwasserkatastrophe hat auch Schulen in Nordrhein-Westfalen getroffen. Im Rahmen einer vorläufigen Bestandsaufnahme haben die betroffenen Kommunen und Kreise dem Schulministerium in Düsseldorf folgende Zahlen gemeldet: 135 Schulen und zwei Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung weisen kleinere bis große Schäden auf. Bis zum Start des neuen Schuljahres werden 73 dieser Gebäude uneingeschränkt und 46 voraussichtlich mit Einschränkungen funktionstüchtig sein, so dass sie den Betrieb wieder aufnehmen können.

Vorläufige Zahlen

Für die restlichen 16 Schulen werde geprüft, wie der Schulbetrieb zum Beginn des Schuljahrs ermöglicht werden kann, teilt das Ministerium mit. Die beschädigten Gebäude stehen überwiegend in den stark betroffenen Gebieten wie Erftstadt oder Märkischer Kreis. „Die ersten vorläufigen Zahlen zeigen jedoch, dass die schulische Versorgung ganz überwiegend gewährleistet werden kann“, sagte Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP). Die Betroffenen könnten sich einer schnellen und umfänglichen Unterstützung der Landesregierung sicher sein. „Schon jetzt bieten wir betroffenen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern eine psychosoziale Beratung an, denn die Hochwasserkatastrophe hat mehr zerstört als Straßen und Häuser“, so die Ministerin.

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Schulpsychologische Beratungsstellen stehen auch in den Ferien kurzfristig zur Verfügung. Sie unterstützen beim Umgang mit der Katastrophe, bereiten aufs Ankommen in einer betroffenen Schule zu Schuljahresbeginn vor und geben Hilfe, sollte es zu Todesfällen im Familien- oder Freundeskreis gekommen sein. Nach Auskunft von Ina Scharrenbach (CDU), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in NRW, hat das Land 65 Millionen Euro an Hilfe für beschädigte öffentliche Infrastruktur wie Schulgebäude angewiesen.

Jochen Ott, bildungspolitischer Sprecher der SPD, betont, dass die Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen berücksichtigt werden müsse. "Außerdem ist jetzt die Lernmittelfreiheit wichtig. Es darf nicht sein, dass sich die betroffenen Familien jetzt um Stifte, Hefte und Bücher der Kinder Gedanken machen."