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2G plus gilt ab Donnerstag in der Gastronomie

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Düsseldorf – 2G plus gilt in Nordrhein-Westfalen ab Donnerstag auch in der Gastronomie: Geimpfte und Genesene müssen für das Essen und Trinken in Restaurants, der Kneipe oder im Café ab dann auch einen negativen Test vorweisen. Ausgenommen von der zusätzlichen Testpflicht vor dem Besuch eines Lokals werden allerdings geboosterte Menschen, wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag bei der Vorstellung der neuen Corona-Schutzverordnung für NRW erklärte. Die Landesregierung setzt damit kurzfristig einen wesentlichen Punkt der Bund-Länder-Beschlüsse von Freitag gegen die steil ansteigende Welle mit der Omikron-Virusvariante um. Sowohl von der Wirtschaft als auch von Patientenschützern kam Kritik.

VERSCHÄRFTE ZUGANGSBESCHRÄNKUNG: Die 2G plus-Regel wird mit der neuen und bis 9. Februar geltenden Corona-Schutzverordnung ausgeweitet. Die Zugangsbeschränkung auf immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test verfügen müssen, gilt bisher schon beim Sport in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten. Sie wird ab auf den Besuch der Gastronomie ausgeweitet, für den dann zusätzlich ein negativer Schnelltestnachweis nicht älter als 24 Stunden nötig ist. Ausgenommen von der neuen Beschränkung im Gastronomiebereich ist das Abholen von Speisen und Getränken. In Freizeitbereichen, wo man eine Maske tragen könne, bleibe es hingegen bei der 2G-Regel.

KRITIK: Der Branchenverband Dehoga nennt 2G plus unverhältnismäßig, einen „Quasi-Lockdown”. Regionalpräsident Haakon Herbst rechnet mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen für die Gastronomen, die Existenzängste nähmen zu. Schon die Einführung der 2G-Regel - also der Ausschluss von Ungeimpften - und die gestiegene Unsicherheit der Gäste hinterließen „tiefe Spuren” in den Bilanzen. „Große Teile des Jahresendgeschäfts sind weggebrochen, Liquidität vielerorts nicht mehr vorhanden. Viele Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand.” Der Landeschef der Gewerkschaft NGG, Mohamed Boudih, befürchtet ebenfalls Folgen: „Wenn jetzt aufgrund der 2G plus-Regel noch mehr Gäste einen Bogen um Hotels, Restaurants und Gaststätten machen, dann ist eine Ausweitung der Kurzarbeit vorprogrammiert”.

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GEBOOSTERTE UND GENESENE: Geboosterte Menschen werden in vielen Bereichen von der zusätzlichen Testpflicht befreit. Wer die Auffrischungsimpfung hat, muss unter anderem im Freizeitsport keinen Test mehr vorlegen. Diese Erleichterung werde auch für jene gelten, die zweimal geimpft und innerhalb der vorangegangen drei Monate von einer Corona-Infektion genesen seien, erklärte Laumann. Sie könnten wie Geboosterte Sport treiben oder Gaststätten besuchen, ohne einen zusätzlichen Test machen zu müssen. Die Ausnahmestellung Geboosteter wird von der Deutsche Stiftung Patientenschutz als falsch kritisiert. Impfen und Testen dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, weil das Impfen vor allem Dingen die Person selbst schütze und das Testen eine wichtige Maßnahme gegen die Weitergabe des Virus sei.

CORONATESTS VOR ORT: Ab Donnerstag reichen vielerorts beaufsichtigte Selbsttests in NRW. Dort, wo ein Test zu den Zutrittsvoraussetzungen zählt (3G oder 2G-plus), könne ein Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt werden anstatt einen Testnachweis von offizieller Stelle vorzulegen. Das gelte etwa beim Betreten eines Fitnessstudios mit einem Test unter Aufsicht des Empfangspersonals oder beim Sport unter Aufsicht des Trainers, erläuterte das Gesundheitsministerium des Landes. Die Aufsichtspersonen könnten allerdings keine Testnachweise ausstellen, die auch andernorts zum Eintritt berechtigten. Das könnten weiter nur offizielle Teststellen. Ob und in welcher Form Tests vor Ort angeboten würden, entscheide der jeweilige Betreiber.

MASKENPFLICHT: Die Ausnahmen von der Maskenpflicht werden nach Angaben des Gesundheitsministerium wieder reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet. Dies betreffe insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G-Zugangsregelung (geimpft, genesen oder getestet) oder 2G-Zugangsregelung (geimpft oder genesen) gelte.

QUARANTÄNE: Bei der geplanten Verkürzung von Quarantäne und Isolation nach Corona-Infektionen will das Land die neuen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) abwarten. Bis Anfang der nächsten Woche ist laut dem NRW-Gesundheitsministerium mit der Anpassung der RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement zu rechnen. Hierdurch würden unter anderem im Bereich Quarantäne bundeseinheitliche Maßstäbe zum Umgang mit geimpften, genesenen und geboosterten Personen gesetzt. Die Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW soll dann den Angaben zufolge im Anschluss erfolgen.

© dpa-infocom, dpa:220111-99-668440/5 (dpa/lnw)