Düsseldorf – Die nordrhein-westfälische Landesregierung will den Weg frei machen für einen Tarifvertrag Entlastung für die Beschäftigten der Universitätskliniken. Dazu muss das Hochschulgesetz in Nordrhein-Westfalen geändert werden. Wie die Ministerien für Kultur und Wissenschaft sowie Gesundheit am Donnerstag mitteilten, hat das Landeskabinett dazu eine Formulierungshilfe beschlossen und stellt diese den Landtagsfraktionen zur parlamentarischen Beratung zur Verfügung.
Die Änderung des Hochschulgesetzes ist notwendig, um den sechs Unikliniken in Bonn, Aachen, Köln, Düsseldorf, Essen und Münster den Austritt aus dem Arbeitgeberverband des Landes (AdL NRW) zu ermöglichen. Nur so können die Klinikleitungen eigenständige Tarifverhandlungen führen.
Seit vielen Wochen kämpfen die Fach- und Pflegekräfte der Unikliniken gemeinsam mit der Gewerkschaft Verdi um einen Tarifvertrag Entlastung, der ihnen bessere Arbeitsbedingungen mit genau definierten Personalbemessungen garantieren soll. Seit gut vier Wochen laufen deswegen umfangreiche Streikmaßnahmen an den Kliniken. Inzwischen gab es mehrere Gespräche mit den Arbeitgebern, ohne dass diese ein Angebot vorlegten.
Nach der ablehnenden Entscheidung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom 2. Mai über einen entsprechenden Antrag des Landes sind den Kliniken Tarifverhandlungen wegen ihrer AdL-Mitgliedschaft verwehrt. „Es ist unser erklärtes Ziel, Tarifverhandlungen für eine wirksame Entlastung der Fach- und Pflegebeschäftigten an den Universitätskliniken zu ermöglichen”, sagte Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos). „Da die TdL eigene Verhandlungen ablehnt, ist der Austritt der Kliniken aus dem Arbeitgeberverband hierfür die einzige Option.”
Mit der nun vorgeschlagenen Änderung des Hochschulgesetzes stelle die Landesregierung für eine Einigung auf einen Tarifvertrag Entlastung die Weichen und halte Wort. Pfeiffer-Poensgen: „Ich bin zuversichtlich, dass schon bald Tarifverhandlungen starten können, die hoffentlich zu einer Verbesserung der Situation für das Personal an unseren Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen führen.”
Laut Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sei der Austritt der Unikliniken aus dem AdL zwingend notwendig. „Es gab keine andere Möglichkeit mehr, um den Weg für Tarifverhandlungen zu ebnen.” Man habe seine „Hausaufgaben gemacht, damit es für die Beschäftigten zu spürbaren Verbesserungen und Entlastungen kommen” könne. Die weiteren Verhandlungen seien nun Sache der Tarifvertragsparteien, so Laumann. Er hoffe, dass für alle Seiten - die Beschäftigten, die Kliniken sowie für die Patientinnen und Patienten - „sehr bald vernünftige Vereinbarungen getroffen werden können”. Darüber hinaus stehe die Regierung zum Flächentarifvertrag, dessen Standards trotz des Austritts aus dem AdL auch weiterhin für die Uniklinik-Beschäftigten gelten sollen.
Neben dem Austritt aus dem AdL soll die Gesetzesänderung auch die Gründung eines eigenen Arbeitgeberverbands der NRW-Unikliniken ermöglichen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Beschäftigten neben dem zusätzlichen Entlastungstarifvertrag bis zum Abschluss neuer Tarifverträge durch den neuen Arbeitgeberverband weiter in den geltenden Tarifverträgen des Landes verbleiben. Auch künftig soll eine Schlechterstellung der Klinik-Bediensteten gegenüber den sonstigen Landesbeschäftigten verhindert werden.
Über eine Hochschulgesetzänderung muss nach parlamentarischen Beratungen dann der NRW-Landtag entscheiden.
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