Düsseldorf – Angesichts der weiter steigenden Corona-Fallzahlen will sich das Land NRW auf den äußersten Notfall vorbereiten. Bei einer „epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“ sollen die Behörden weitreichende Befugnisse erhalten. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf der schwarz-gelben Landesregierung vor, der am Mittwoch im Landtag beraten wird. Sollte das Schriftstück, das 47 Seiten umfasst, vom Landtag beschlossen werden, könnten die Behörden Ärzte, Pfleger und Rettungskräfte verpflichten, um mit ihnen gegen die Epidemie anzukämpfen.
Voraussetzung dafür soll sein, dass die Landesregierung formell einen „erheblichen Mangel“ an Personal feststellt. In dem von der Landesregierung beschriebenen Notfallszenario soll auch der Umgang mit Behörden erleichtert werden. Da im Fall einer Epidemie viele Menschen im Homeoffice arbeiten und Originaldokumente nicht immer persönlich beim Amt vorgelegt werden können, sollen auch elektronisch versandte Unterlagen ausreichen.
Behörden- und Postgänge könnten so vermieden und die Ausbreitung der Krankheit verringert werden. Den Kreisen und Gemeinden soll das neue Gesetz dann Beschlüsse im vereinfachten Verfahren ermöglichen.
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach stimmt zu
Karl Lauterbach, Gesundheitsexperte der SPD im Bundestag, hält den Gesetzentwurf der Landesregierung „im Großen und Ganzen für richtig“. Im Katastrophenfall könne es unter Umständen „zutiefst notwendig“ sein, dem Staat weitgehende Durchgriffsrechte zu ermöglichen, etwa, wenn es darum gehe, medizinisches Material zu beschlagnahmen. Allerdings müsse der Entwurf an manchen Stellen präzisiert werden. „Die Notfallermächtigungen dürfen zum Beispiel nur zeitlich befristet gelten. Auch muss jeweils die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben“, sagte Lauterbach dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Ob das Gesetz während der aktuellen Pandemie zur Anwendung komme, sei ungewiss, sagte Lauterbach. „Es ist auf jeden Fall richtig, sich auf eine Notsituation vorzubereiten. Egal ob man das Regelwerk jetzt in der Corona-Krise braucht oder nicht.“
Der Rechtswissenschaftler Janbernd Oebbecke hat derweil Zweifel an der Verfassungsfestigkeit des geplanten Epidemie-Gesetzes für NRW. Es müsse intensiver geprüft werden, ob massive Eingriffe, wie Dienstverpflichtungen von Medizinern, Pflegern oder Rettungskräften vom Grundgesetz gedeckt seien. Oebbecke kritisierte vor allem, dass nicht alle Teile des Gesetzentwurfs mit einer Befristung versehen seien. Gerade die weitreichendsten Eingriffe in Grundrechte seien unbefristet.
Expertise aus Aachen
Die 200 Krankenhäuser in NRW können bei der intensivmedizinischen Behandlung von Corona-Patienten künftig die Expertise der Unikliniken Aachen und Münster in Anspruch nehmen. Deren exzellente Kenntnis könne bis in jedes Krankenhaus wirken, das diese Expertise nicht habe, sagte Ministerpräsident Laschet (CDU) in Aachen. (dpa)
Dies sei „demokratisch problematisch“, kritisierte der Münsteraner Staatsrechtler. Wenngleich die Eindämmung der Pandemie schnelles politisches Handeln verlange, sei es dennoch misslich, dass die Betroffenen nun kaum die Möglichkeit hätten, sich vor der Verabschiedung des Gesetzes mit den Folgen auseinanderzusetzen. Auch die SPD-Opposition hat bereits angekündigt, sie werde Sachverständigen-Anhörungen zu dem Entwurf verlangen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann will vorbereitet sein
Für unproblematisch hält Oebbecke die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, medizinisches Material von Unternehmen oder auch Privatpersonen sicherzustellen. Das sei in Deutschland schon lange gesetzlich verankert, erklärte der Professor.
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Karl-Josef Laumann, NRW-Gesundheitsminister, verteidigte den Entwurf: „Wir müssen die richtigen Strukturen schaffen, um auf solche Situationen wie jetzt vorbereitet zu sein“, sagte Laumann dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Deshalb sei es wichtig, für die Zukunft ein noch schnelleres und konsequenteres Handeln zu ermöglichen. „In diesen Wochen, in denen wir vor allem auf dem Markt mit Schutzausrüstung zum Teil Wildwest-Methoden erleben, haben wir eines gelernt: Der Staat muss gegenüber den wenigen Unverantwortlichen auch durchgreifen können“, sagte Laumann.
Maßnahmen wie die Beschlagnahmung von Material und Geräten seien nur für den absoluten Ausnahmefall gedacht. Das gelte erst recht für die Möglichkeit, medizinisches und pflegerisches Personal zum Dienst zu verpflichten: „Ich hoffe und glaube, dass wir das nie brauchen werden. Aber im Notfall muss der Staat handlungsfähig sein“, erklärte Laumann.