Kreis Euskirchen – Droht den Bürgern im Stadtgebiet Euskirchen künftig mehr Fluglärm? Das befürchtet zumindest die FDP-Fraktion im Kreistag. Wie deren stellvertretender Vorsitzender Christian Grau in einem Schreiben an den Landrat erläutert, dürfen schon bald Verkehrsflugzeuge über dem Stadtgebiet Euskirchen in einer Höhe von 2300 Metern (7500 Fuß) über dem Meeresspiegel fliegen, derzeit sind es noch 3000 Meter (10.000 Fuß).
„Mit jedem Meter, die ein Verkehrsflugzeug niedriger fliegt, steigt natürlich die Lärmbelastung“, so Grau. Wie sich die geplante Regelung auf die Geräuschbelastung auswirkt, hänge natürlich davon ab, wie häufig letztendlich von dem Recht Gebrauch gemacht wird, tiefer über Euskirchen zu fliegen.
Das unterstreicht auch Michael Fuhrmann. Er ist für die Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Flugsicherung zuständig. Zunächst bestätigt er: „Es wird in der Tat Anpassungen der Luftraumstruktur im Großraum Düsseldorf/Köln/ Bonn geben. Diese werden zum 29. März umgesetzt.“ Und weiter: „Die anstehenden Anpassungen sehen im Bereich Euskirchen/Bad Neuenahr eine Absenkung des Luftraums der Kategorie C von ursprünglich 10.000 Fuß (3000 Meter) auf nunmehr 7500 Fuß (2300 Meter) vor.“
Diese Anpassung, so Fuhrmann, habe aber keine Konsequenzen auf die Flugführung, weder vertikal noch horizontal: Entsprechend würden sich durch diese Änderungen auch keine Anflughöhen für Köln/Bonn ändern. Daher gebe es auch keine Bürgerbeteiligung, da die Änderungen lediglich Auswirkungen auf die Luftraumnutzer haben – nicht aber auf Kommunen beziehungsweise auf die Bürger.
Dennoch: Die Sorge ist da. Auch im Kreishaus Euskirchen reibt man sich verwundert die Augen: Die Entscheidungen der Luftraumkonferenz vom vergangenen November in Düsseldorf seien weder im Vorfeld mit dem Kreis abgestimmt worden, noch sei der Kreis im Nachhinein von offizieller Seite darüber informiert worden, erklärt Kreispressesprecher Wolfgang Andres auf Anfrage: „Wenn es jetzt so sein sollte, dass die Mindestüberflughöhe im Kreis Euskirchen von 3000 auf 2000 Meter gesenkt wird, dann wirft das für uns viele Fragen auf, zum Beispiel nach dem Fluglärm und den Auswirkungen auf den Luftsport.“
Daher werde Landrat Günter Rosenke kurzfristig die zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene anschreiben und um detaillierte Auskunft bitten. Das tut auch Rosenkes Amtskollege Dr. Jürgen Pföhler aus dem Kreis Ahrweiler.
Mehrere Kommunen im Kreis Ahrweiler betroffen
Während im Kreis Euskirchen lediglich die Kreisstadt von den Veränderungen im regionalen Luftraum der Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf betroffen ist, sind im Kreis Ahrweiler mehrere Kommunen betroffen, wie Landrat Pföhler in einem Schreiben an die rheinland-pfälzischen Minister Ulrike Höfken (Umwelt) und Volker Wissing (Verkehr) deutlich macht. Über der Verbandsgemeinde Altenahr, der Gemeinde Grafschaft sowie den Städten Bad Neuenahr, Ahrweiler, Remagen und Sinzig soll die Mindesthöhe von 3000 auf 2000 Meter gesenkt werden. „Völlig inakzeptabel“, meint Pföhler. DFS-Sprecher Fuhrmann hält diese Sorgen für unbegründet. Er spricht von „Irritationen oder Fehlinterpretationen“. Die Verkehrsflugzeuge würden auch künftig nicht tiefer fliegen, die Änderung seien lediglich von rechtlicher und sicherheitsrelevanter Bedeutung – und sie habe auch nur Folgen für die Luftraumnutzer. So benötigten Sportflieger oberhalb von 2300 Metern (7500 Fuß) eine Kontrollfreigabe der Flugsicherung.
Sie müssten dann in dieser Höhe kontinuierlich hörbereit sein. „Damit ist sichergestellt, dass die Flugsicherung alle Flugzeug-Piloten in diesem Gebiet ansprechen und so die erforderlichen Sicherheitsabstände herstellen kann“, erläutert Fuhrmann. Unterhalb dieser Höhe seien die „Sportflieger“ selber für sich und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer verantwortlich. Bei den „Anpassungen im Luftraum“ seien der Deutsche Aero Club (DAEC), der Deutsche Segelflugverband und der Hängegleiterverband eingebunden gewesen, stellt Fuhrmann klar – und verweist auf eine Stellungnahme des DAEC. „Schließlich konnten Kompromisse und ein gemeinsamer Nenner für die Luftraumplanung 2018 gefunden und das bestmögliche Ergebnis für den Luftsport erzielt werden“, heißt es darin.
„Immense Einschränkung für uns Sportflieger“
Dennoch ist Christian Grau besorgt – und das nicht nur als Kreistagspolitiker, sondern auch als Vorsitzender der Segelsportgruppe Wershofen, von deren 180 Mitglieder 80 aktive Flieger seien. „Das wäre eine immense Einschränkung für uns Sportflieger“, so Grau. Dass die Sportflieger mal vom Tower in Wahn die Genehmigung erhalten würden, um künftig über 2300 Meter fliegen zu können, sei unwahrscheinlich. Um überhaupt darum bitten zu können, bedürfe eines Transponders in dem Flugzeug, damit die Fluglotsen in Wahn oder Düsseldorf das Flugzeug auf dem Radar erkennen können.
Ein Transponder würde 1500 bis 2000 Euro kosten – für eine Segelflugsportgruppe sei das eine erhebliche Ausgabe. Der Attraktivität des Segelflugsports würde die neue Regelung zudem schaden, was sich letztlich auf das Berufsfliegertum auswirke, so Grau: „Denn viele Nachwuchsmitglieder schließen sich uns an, weil sie später einmal Berufsflieger werden wollen.“
15 Überflüge
Da Euskirchen relativ weit vom Konrad-Adenauer-Flughafen (Köln/Bonn) entfernt liege, seien die Überflüge in diesem Gebiet noch sehr breit gestreut, so Michael Fuhrmann, Sprecher der Deutschen Flugsicherung.
Die Flughöhen lägen zwischen 8000 und 12.000 Fuß, also zwischen 2438 und 3657 Metern. In den 24 Stunden des 5. Januar hätten von den 370 Maschinen am Köln/Bonner Airport 15 Euskirchen überflogen.
Die Überflüge im Bereich des Euskirchener Stadtgebietes können jederzeit im Internet abgerufen werden. (sch)