Kall – „Wir sehen die Not der Menschen und auch die Sinnhaftigkeit, aber wir müssen dafür sorgen, das Regelungen handwerklich einwandfrei sind“, sagte Bürgermeister Hermann-Josef Esser am Donnerstagabend im Haupt- und Finanzausschuss in der Dorfgemeinschaftshalle Wallenthal. Vorher hatte er erläutert, warum von der Flut Betroffene die Mehrkosten für Strom, Wasser und Abwasser erst einmal selbst übernehmen und dann darauf hoffen müssen, dass sie die Kosten bei der Aufbauhilfe 2021 des Landes Nordrhein-Westfalen geltend machen können. „Eine entsprechende Regelung will das Land prüfen“, erklärte der Bürgermeister.
Die Kaller FDP-Fraktion hatte beantragt, dass die im Zusammenhang mit den Reinigungsarbeiten anfallenden Kanalbenutzungsgebühren nicht von den Betroffenen selbst bezahlt, sondern von der Fluthilfe des Landes übernommen werden sollten. Die schnelle Reinigung von Gebäuden, Hofanlagen und Bürgersteigen sei zur Gefahrenabwehr dringend erforderlich gewesen und dürfe deshalb nicht einseitig zulasten der Betroffenen gehen.
Mehrverbrauch wird erst 2022 verrechnet
Die Verwaltung hatte in ihrer der Vorlage ausgeführt, dass die Grundlage für die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren der Frischwasserverbrauch aus dem Vorjahr sei. Ein Mehrverbrauch mache sich deshalb erst im Folgejahr bemerkbar, im Fall der Flut also bei der Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren 2022. Schmutzwasser, das nachweisbar nicht in den Kanal laufe, könne bei der Berechnung auf Antrag abgezogen werden. Bei den aufgrund der Flutkatastrophe notwendigen Reinigungsarbeiten sei das Schmutzwasser jedoch in den Kanälen gelandet. Deshalb müsse es berechnet werden.
Die Gemeinde könne die Mehrkosten auch nicht als Schaden aus der Katastrophennacht angeben. Eine pauschale Reduzierung der Kanalbenutzungsgebühren komme ferner auch deshalb nicht in Frage, weil einige betroffene Gebäude seit der Flutkatastrophe leer stehen oder nicht mehr in vollem Umfang genutzt werden. In den Fällen werde es keinen Mehrverbrauch an Frischwasser gegenüber dem Jahr 2020 geben.
Zusätzlicher Wasser- und Stromverbrauch nicht einfach nachzuweisen
„Wir können die Kosten auch nicht einfach erlassen und sie auf den Gebührenhaushalt umlegen“, betonte Esser. Dem Land sei die Gebührenneutralität sehr wichtig. „Menschen, die nicht von der Flut betroffen sind, könnten fragen, warum sie diese Kosten mittragen müssen“, führte Esser aus. Die Gemeinde habe da keinen Handlungsspielraum. Das Land habe ihm in einer Videokonferenz am Donnerstag versichert, dass eine Übernahme der Kosten im Rahmen der Fluthilfe geprüft werde.
Bert Spilles (CDU) will auch, dass den Betroffenen geholfen wird: „Viele, die seit Wochen Bautrockner laufen lassen, sehen mit Sorge auf die Stromkosten.“ Einige Stromversorger hatten nach der Katastrophe bereits angekündigt, Flutopfern einen Teil der Stromkosten pauschal zu erlassen.
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Dr. Guido Huppertz (Grüne) machte darauf aufmerksam, dass der zusätzliche Wasser- und Stromverbrauch oft nicht einfach nachzuweisen sei: „Der Verbrauch ist ja nicht in jedem Jahr konstant. Man muss nachweisen, dass der Jahresverbrauch durch die Flut beeinflusst wurde.“ Er sei auch betroffen und habe beispielsweise im vergangenen Jahr viel Wasser für die Bewässerung des Gartens benötigt. Wegen des nassen Frühjahrs sei das in diesem Jahr nicht nötig gewesen, deshalb habe er trotz der Auswirkungen der Flut bis jetzt einen geringeren Verbrauch als 2020. Das Nachweisproblem haben versicherte und nichtversicherte Betroffene gleichermaßen. Eine pauschale Erstattung im Rahmen der Fluthilfe sei da die beste Lösung.
Emmanuel Kunz (SPD) schlug vor, Flutopfern mit dem Gebührenbescheid einen Nachweis zukommen zu lassen, dass sie von der Flut betroffen waren.