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Freier müssen Handynummer hinterlegenNeues Hygienekonzept für Straßenstrich in NRW

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Prostitution Symbol

Sollte Prostitution auch nach der Corona-Krise verboten werden?

  1. Das neue Regelwerk aus Köln für ein Hygienekonzept im Straßenstrich soll Blaupause für Neustart der Prostitution in NRW werden.
  2. Die Ausübung der Prostitution war nach der Corona-Schutzverordnung in NRW bislang verboten.
  3. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied in dieser Woche jedoch, dass die vollständige Untersagung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße.
  4. Lesen Sie hier die Hintergründe.

Köln – Das Regelwerk umfasst sieben Seiten. Die Stadt Köln, der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und die Polizei haben das Papier entwickelt. „Covid19-Schutz und Hygienekonzept bei Öffnung der Prostitution auf dem geschützten Straßenstrich in der Geestemünder Straße in Köln“, steht auf dem Deckblatt. Am Mittwoch wurde der Kodex in Köln an NRW-Frauenministerin Ina Scharrenbach übergeben. „Das Papier kann zur Blaupause für die anderen Straßenstriche in NRW werden“, sagte die CDU-Politikerin.

Die Ausübung der Prostitution war nach der Corona-Schutzverordnung in NRW bislang verboten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied in dieser Woche jedoch, dass die vollständige Untersagung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße. Nun muss die Landesregierung ein Konzept für den Neustart der Prostitution in NRW vorlegen.

In dem Regelwerk für den Straßenstrich im Kölner Norden ist vorgesehen, dass Kunden und Sexarbeiterinnen Mund- und Nasenschutz tragen müssen. „Beim Kontakt müssen Stellungen praktiziert werden, bei denen die Tröpfchenübertragung gering ist“, heißt es in dem Hygienekonzept. Der Körperkontakt sei auf das „notwendigste Maß“ zu beschränken.

Alles zum Thema Ina Scharrenbach

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Monika Kleine, die Geschäftsführerin des Kölner SKF, geht davon aus, dass es eine hohe Akzeptanz für die Regeln geben werden. In der Zeit des Prostitutionsverbots seien viele Sexarbeiterinnen Gewalt, Missbrauch und Druck ausgeliefert gewesen. „Sie sind froh, jetzt wieder legal arbeiten zu können und werden alles dafür tun, sich an die Vorgaben zu halten“, so Kleine. Die wohl brüchigste Stelle in dem Konzept ist die Vorgabe, dass die Prostituierten die Kontaktdaten der Kunden festhalten müssen. Sollten Freier nicht bereit sein, Namen und Handynummer zu hinterlegen, so ist „die Verrichtung untersagt“, steht in dem Regelwerk.

Nun ist Prostitution aber ein Gewerbe, in dem Diskretion eine große Rolle spielt. Dass einige Freier falsche Angaben machen, ist wahrscheinlich. Aber auch bei den Aussteigerkarten von Urlaubern aus Risikogebieten „haben wir die Erfahrung gemacht, dass rund sieben Prozent der Betroffenen Fantasienamen angeben“, sagte Johannes Nießen, der Leiter des Kölner Gesundheitsamts. Er glaubt nicht, dass die Quote bei den Freiern höher sein wird. Schließlich gehe es auch um ihre Gesundheit und die ihrer Familien.

Scharrenbach hatte sich als Vorsitzende der Frauen-Union in NRW stets gegen ein generelles Prostitutionsverbot ausgesprochen. „Das treibt die Frauen in die Dunkelheit“, sagte die CDU-Politikerin. Prävention und Beratung sowie der Schutz vor Gewalt sei in der Illegalität nicht möglich.