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Gesundheitsministerium nimmt Kreis Gütersloh in Schutz

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Düsseldorf – Nach Kritik am Kreis Gütersloh nach dem Vorwurf von zu laschen Corona-Regeln für Infizierte beim Fleischunternehmen Tönnies hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium am Montag die Behörde in Schutz genommen. Bei dem betroffenen Mitarbeiter sei durch einen zweiten PCR-Test geklärt worden, ob es sich um eine beginnende oder abklingende Infektion handelt. Je nach Ergebnis hätte die Isolation fortgesetzt oder beendet werden können. „Ein ansteigender ct-Wert wäre Zeichen für eine bereits vorher überwundene Infektion und bei Symptomfreiheit keine weitere Isolierung erforderlich gewesen”, teilt das Ministerium schriftlich mit.

Rechtsgrundlage für die eigenständige Entscheidung des Gesundheitsamtes sei die landesweit gültige Test- und Quarantäneverordnung. Mit dem Ministerium müsse nichts abgesprochen werden. Wegen der engmaschigen Überwachung der Firma Tönnies sei das Land allerdings transparent über das Vorgehen informiert worden, Bedenken habe es nicht gegeben.

SPD und Grüne hatten am Montag Kritik am Vorgehen des Kreises Gütersloh geübt und einen Fragenkatalog an das Ministerium gerichtet. Bei den Fragen geht es um den Umgang der Behörden mit Kontrollen beim Arbeitsschutz in dem Betrieb und die Einhaltung von Quarantäneregeln in den zurückliegenden Jahren. Das WDR-Magazin Westpool hatte am Sonntag über den Vorwurf berichtet, dass der Kreis Gütersloh Anfang des Jahres 2022 positiv getestete Tönnies-Mitarbeiter bereits nach kurzer Zeit wieder aus der Quarantäne entlassen hatte.

Tönnies betreibt in Rheda-Wiedenbrück im Kreis Gütersloh Deutschlands größten Schlachthof. Im Frühjahr 2020 war es in der ersten Corona-Welle zu einem Ausbruch in der Belegschaft gekommen. Auch andere Betriebe wie Westfleisch in Coesfeld waren betroffen. Die Fleischindustrie musste in der Folgezeit ein engmaschiges Testnetz für seine Mitarbeiter aufbauen.

Umstritten ist, ob die Unternehmen eine Schuld am Ausbruch des Coronavirus im Frühjahr 2020 tragen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte diese Ansicht wiederholt geäußert. Das Verwaltungsgericht Minden wies diese Sicht aber im Januar 2022 zurück. Erste Klagen zur die Zahlung von Lohn-Entschädigungen nach angeordneter Quarantäne durch das Land waren erfolgreich. Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:220221-99-226622/2 (dpa/lnw)