AboAbonnieren

Länder: Bund muss Impfzentren bis Jahresende mitfinanzieren

Lesezeit 2 Minuten

München/Düsseldorf – Bayern und Nordrhein-Westfalen haben Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aufgefordert, die kommunalen Impfzentren mindestens bis Jahresende zur Hälfte mitzufinanzieren. Lauterbach habe dies zugesagt, und man erwarte, dass er sich an diese Zusage halte, sagten die Gesundheitsminister von Bayern und Nordrhein-Westfalen, Klaus Holetschek (CSU) und Karl-Josef Laumann (CDU), der Deutschen Presse-Agentur.

„Ich bin schon etwas irritiert darüber, dass sich der Bund mit Blick auf die Finanzierung der Impfstrukturen nun nicht mehr an gemeinsame Verabredungen halten will”, sagte Laumann. Der Bund habe eine anteilige Finanzierung bis Jahresende zugesagt. „Ich verlasse mich darauf, dass sich der Bundesgesundheitsminister an sein Wort hält und die Länder finanzielle Planungssicherheit haben.” Holetschek kritisierte, der derzeitige Referentenentwurf des Bundes für die neue Impfverordnung sehe noch keine Umsetzung dieser Zusage vor. „Ich fordere Bundesminister Lauterbach auf, seine Zusage einzuhalten und rasch eine hälftige Mitfinanzierung der Kosten der Impfzentren bis Jahresende auch rechtssicher in der Impfverordnung zu regeln.”

Holetschek betonte, Bayern stehe zu dem Vorhaben, die Impfzentren bis zum Jahresende weiter zu betreiben und zu finanzieren. „Wir müssen für den Fall neuer Infektionswellen gewappnet sein. Zudem müssen wir auf Entwicklungen wie neue Impfstoffe oder Impfstoffzulassungen für weitere Altersgruppen sowie eine mögliche allgemeine Impfpflicht vorbereitet sein.”

Alles zum Thema Karl-Josef Laumann

Auch Laumann argumentierte, man müsse sich mit Blick auf den Herbst und die dann herrschende Infektionslage „auf alle Eventualitäten vorbereiten können”. Das schließe auch mögliche Bedarfe für Auffrischungsimpfungen mit ein. „In der Konsequenz darf es keinen „Abriss” der öffentlichen Impfstrukturen geben.”

Zudem argumentierten die beiden Unions-Minister, man könne die vorhandenen Impfzentren auch nutzen, um Geflüchteten aus der Ukraine Impfangebote zu machen, beispielsweise auch Masernschutzimpfungen. Hierfür müsse der Bund die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, forderte Holetschek. Laumann fügte warnend hinzu: „Ohne das gut laufende System der Impfstrukturen werden die Kommunen im Land zusätzlich belastet. Die erforderliche Hilfe für die geflüchteten Menschen wird dann nur schwer kurzfristig realisierbar sein.”

© dpa-infocom, dpa:220402-99-767597/3 (dpa)