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Laumann sieht Antrag auf regionalen Hotspot skeptisch

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Düsseldorf – Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat sich zu einem möglichen Antrag der Stadt Bielefeld für den ersten Fall einer regionalen Hotspot-Regelung in NRW skeptisch geäußert. Bisher liege dem Ministerium kein Antrag aus Bielefeld vor, er kenne nur einen Medienbericht, sagte Laumann am Mittwoch im Landtag und fügte hinzu: „Aber eins muss man schon sagen: Wenn man sagt, wir haben eine Überlastung der Krankenhäuser in Bielefeld, glaube ich nicht, dass das Problem mit einem Hotspot Bielefeld zu lösen ist.”

Denn die Menschen steckten sich in erster Linie nicht in ihrem Arbeitsbereich, sondern in den Bereichen Familie und Freizeit an. Das sei unstreitig, betonte Laumann. Wenn ein solcher Antrag damit begründet werde, dass durch viele Erkrankte in den Krankenhäusern ein Versorgungsproblem entstanden sei, müsse man sich damit beschäftigen, wo das medizinische Personal wohnt, das in Bielefeld arbeitet.

Nur aus dem Tönnies-Thema wisse er, dass eine große Anzahl der Menschen, die in Bielefelder Krankenhäusern arbeiten, nicht in Bielefeld wohnten. „Und dann müssen Sie sich natürlich überlegen, wo wollen Sie eigentlich die Abgrenzung eines Hotspots machen?”, fragte er. Wenn ein solcher Antrag auf das NRW-Gesundheitsministerium zukomme, werde er nach den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes und der Lage in den Krankenhäusern in den Regionen bewertet. Zuständig sei der Landtag, der darüber entscheiden müsste.

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„Aber eins ist sicher, wenn ich hier etwas vorschlage, mache ich kein parteipolitisches Theater mit”, betonte Laumann und fügte hinzu: „Ich habe zurzeit, um das mal ganz klar sagen, keine Fantasie, wie ein regionaler Hotspot zu einer Beruhigung der Lage irgendwo führen soll, so wie jetzt die Situation funktioniert.” Außerdem könne sich das Geschehen sehr schnell von einer Region in eine andere verlagern. Deshalb müsse man das schon überregional sehen. „Und überregional, egal wie Sie die Regionen ziehen, gibt es in Nordrhein-Westfalen zur Zeit keine konkrete Bedrohung der medizinischen Versorgung.”

© dpa-infocom, dpa:220406-99-821059/2 (dpa/lnw)