Düsseldorf – Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) stellt angesichts von Corona-Infektionen trotz Impfung die einrichtungsbezogenen Impfpflicht infrage. „Wir wissen heute: Die Impfung schließt Ansteckungen nicht aus. Daher bin ich schon der Meinung, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der jetzigen Situation nicht mehr das Nonplusultra ist”, erklärte Laumann am Mittwoch in Düsseldorf. Der Bundesgesetzgeber sollte sie dringend auf den Prüfstand stellen. „Eine Verlängerung halte ich aus heutiger Sicht nicht für sinnvoll”, erläuterte der Landesminister. Die Pflicht gilt nach den bisherigen Regelungen bis zum Jahresende 2022. Über die Äußerungen des Ministers berichtete am Mittwoch auch RTL.
Zuvor hatte sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft für das Ende der Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal ausgesprochen. „Sie weiterzuführen, ist nach jetzigen Erkenntnissen weder sinnvoll noch vermittelbar”, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Henriette Neumeyer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Mittwoch). Man sei in der Delta-Welle von einer hohen Schutzwirkung auch für die besonders gefährdeten Gruppen im Krankenhaus ausgegangen, sagte Neumeyer. Mit der Omikron-Variante sei das hinfällig geworden. Politiker von CDU und Linken hatten eine Debatte über ein Auslaufen der Impfpflicht zum Jahresende angestoßen.
Bundestag und Bundesrat hatten die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Dezember vergangenen Jahres beschlossen. Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken mussten daraufhin bis Mitte März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Diese Regelung ist qua Gesetz bislang nur bis zum Jahresende 2022 vorgesehen und würde wieder wegfallen, sollte das Infektionsschutzgesetz nicht erneut geändert werden.
Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), Bernd Meurer, sagte: „Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht allein ist der Schutz der älteren und vulnerablen Personen nicht zu gewährleisten, solange Angehörige und Besucher nach wie vor ungeimpft in die Einrichtungen kommen dürfen und damit das Virus immer wieder auch in die Einrichtungen tragen.”
Die Impfpflicht gilt seit 16. März in zahlreichen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen für die Beschäftigten. Dazu gehören etwa Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime. Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums von April stand für landesweit mehr als 20 000 Beschäftigte eine Einzelfallprüfung durch das jeweilige Gesundheitsamt an. Sie wurden von Einrichtungen oder anderen Arbeitgebern gemeldet, weil die Betroffenen keinen Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder Impfbefreiung erbracht hätten.
Das Verfahren sieht vor, dass das jeweilige Gesundheitsamt Kontakt zu den gemeldeten Personen aufnimmt und den Nachweis einfordert. Wenn keine Rückmeldung kommt, kann laut den früheren Angaben ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro verhängt werden. Bei einer Entscheidung über ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot sollen sowohl personenbezogene Aspekte wie die Art der Tätigkeit als auch die konkrete Situation in der Einrichtung oder dem Unternehmen berücksichtigt werden.
© dpa-infocom, dpa:220727-99-179997/2 (dpa/lnw)