Burscheid/Leverkusen – Am 30. November, es ist 1 Uhr nachts, fährt Dennis F. (Name geändert) in einem Audi S7 durch Wermelskirchen und fällt einer Polizeistreife auf. Die Beamten möchten ihn kontrollieren und geben ihm entsprechende Lichtzeichen – doch Dennis F. beschleunigt seinen hochmotorisierten Wagen.
Polizei nimmt Verfolgung auf
Die Polizei verfolgt ihn, F. fährt über einen Kreisverkehr und wieder zurück, nimmt an der Autobahn-Anschlussstelle die Auffahrt zur A1 in Richtung Köln.
An dieser Stelle fährt F. bereits so schnell, dass die Polizei den Kontakt zu ihm verliert. Wenig später, an der Anschlussstelle Hilgen auf der B51, wird er von einer weiteren Polizeistreife entdeckt, die die Verfolgung aufnimmt. Wieder beschleunigt Dennis F. stark, fährt mehrfach über rote Ampeln, bevor er wieder auf die A1 abbiegt, um die Verfolger erneut abzuschütteln. Das gelingt ihm auch, doch mit einer mobilen Radaranlage hat er nicht gerechnet. Mit einer Geschwindigkeit von 198 km/h wird er geblitzt, wo 100 km/h erlaubt sind. In der Nacht der Verfolgung sind die Temperaturen auf minus fünf Grad Celsius gefallen, die Fahrbahn ist glatt.
Vorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens
So steht es in der Anklage der Staatsanwaltschaft, die Dennis F. ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vorwirft. Dafür, erläutert ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, brauche es keine zwei Fahrzeuge, die sich ein Wettrennen liefern.
Dennis F. habe, so der Vorwurf, in der Absicht gehandelt, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen, und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer hinten angestellt. Auf potenzielle Risiken habe er nicht mehr angemessen reagieren können. Dennis F. sei zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet. Ganz davon abgesehen habe dieser keinen Führerschein, den man ihm entziehen könnte.
Verfahren vorläufig eingestellt
Doch der Richter am Leverkusener Amtsgericht stellt das Verfahren in der vergangenen Woche vorläufig ein. Dessen Ausgang habe keinen nennenswerten Effekt auf die Rechtsfolgen für Dennis F. – denn dieser wurde wenige Tage zuvor erst vom Landgericht Essen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.
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Von August 2020 bis Februar 2021 beging Dennis F. gemeinsam mit vier Komplizen im Ruhrgebiet eine Serie von Einbrüchen auf Tankstellen. Schwerer Bandendiebstahl, lautete das Urteil. Dass er im November 2020 nicht der Polizei Rhein-Berg in die Hände fallen wollte, erklärt sich da von selbst. (hge)