Im Prozess um einen Streit zwischen zwei Cousins soll geliehenes Geld mutmaßlich mit Gewalt eingetrieben worden sein.
LandgerichtLeverkusener wegen schweren Raubes angeklagt – Zweifel an Version des Opfers
Ein Leverkusener ist vor dem Kölner Landgericht angeklagt, geliehenes Geld, das sein Cousin ihm geschuldet haben soll, mit Gewalt eingetrieben zu haben. Außerdem steht er wegen des Verdachts des unerlaubten Waffenbesitzes vor Gericht. Im Prozess am Mittwochvormittag ging es um die Beweislage.
Die Vorgeschichte des Leverkusener Falles beginnt damit, dass der vermeintlich Geschädigte, der Cousin, plante, aus Albanien nach Deutschland einzureisen. Der Angeklagte half ihm dabei mit finanziellen Hilfen von 2300 Euro, welche er mit Unterlagen seiner Bank belegen konnte.
In Deutschland angekommen, soll der Angeklagte seinem Cousin zu einem Job bei einem Corona-Test- und Impfzentrum verholfen haben. Daraufhin soll er gewaltvoll eine Rückzahlung der 2300 Euro eingefordert haben. Das empfand das vermeintliche Opfer als „schweren Raub“ und erstattete Anzeige bei der Polizei.
Leverkusen: Polizei stellt Schusswaffe sicher
Im Verlauf des Prozesses kam der Cousin als Zeuge zu Wort. Allerdings zeigte sich dieser beim Verhör zunehmend nervös und konnte nur mithilfe eines Rechtsanwaltes eine verwertbare Aussage hervorbringen. Zusätzlich zweifelte das Gericht zunehmend an deren Glaubwürdigkeit, da dem vermeintlichen Opfer nicht mehr genau bewusst war, welcher Betrag gefordert wurde und in welcher Weise er bedroht wurde.
Für den Angeklagten wurde die Situation dennoch heikel, da die Polizei bei der Durchsuchung seiner Wohnung eine Pistole samt Munition fand. Es handelte sich dabei um eine umgebaute Schreckschusswaffe, für die der Angeklagte keinen Schein vorweisen konnte.
Leverkusener räumt Waffenbesitz ein
Die Strafe für unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitz liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe. Daher wollte der Angeklagte im Prozess die Aussage der Ehefrau hören, die den Waffenbesitz erklären sollte. Dazu kam es jedoch nicht, denn kurz bevor seine Frau als Zeugin zu Wort kommen sollte, beschlossen der Angeklagte und sein Anwalt, die Sache selbst in die Hände zu nehmen.
In seinem Geständnis räumte der Angeklagte ein, ungefähr ein halbes Jahr vor dem Vorfall mit seinem Cousin in den Besitz der Waffe gekommen zu sein. Er soll sie bei der Räumung der Wohnung seines verstorbenen Vaters gefunden haben. Da seine Mutter um dieselbe Zeit einen Herzinfarkt erlitten habe und die Pandemie dazwischen gekommen sei, sei es ihm schwergefallen, Kraft für anderes zu finden.
Zum Abschluss der Beweisaufnahme plädierte die Staatsanwältin zugunsten des Angeklagten. Aufgrund seiner widersprüchlichen Zeugenaussagen gehe sie davon aus, dass das vermeintliche Opfer „alles erfunden hat“ und erkannte an, dass der Angeklagte „sich geständig zeigte“, was den Waffenbesitz anging. Die Staatsanwältin forderte daher eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro für den illegalen Waffenbesitz, der Anwalt der Gegenseite hingegen eine Verwarnung und den Freispruch. Der Prozess wird fortgesetzt und ein Urteil für die nächste Woche erwartet.