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Landgericht KölnLeverkusener soll Mutter mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben

Lesezeit 2 Minuten
Das Kölner Landgericht an der Luxemburger Straße.

Das Kölner Landgericht an der Luxemburger Straße.

Beim angeklagten Leverkusener wurde eine schizo-affektiven Störung diagnostiziert.

Als einzige Angehörige sitzt die Mutter des Beschuldigten am Freitag im Gerichtssaal. Sie ist vornehm gekleidet und macht sich Notizen. Ihr Sohn, der 32-jährige Leverkusener Tobias S. (Name geändert), muss sich vor dem Landgericht Köln wegen mutmaßlicher Körperverletzung verantworten. Der Termin am Freitag ist der dritte von vier geplanten Verhandlungstagen. Zu Prozessbeginn wurde ihm vorgeworfen, zwischen dem 30. März und dem 2. April dieses Jahres seinen Bruder verletzt und seine Mutter bedroht und verletzt zu haben.

Die Vorwürfe zur Körperverletzung an seinem Bruder und der Bedrohung gegenüber der Mutter sind inzwischen vom Tisch. Es bleibt der Tatvorwurf der mutmaßlichen Körperverletzung gegenüber seiner Mutter: Der Leverkusener soll am 2. April seiner Mutter mit der Faust mehrere Male ins Gesicht geschlagen haben, sodass sie mit Frakturen ins Krankenhaus kam. Die Mutter und Geschwister des Beschuldigten verweigern die Zeugenaussagen vor Gericht.

Leverkusener ist nicht schuldfähig aufgrund psychischer Erkrankung

Bei Tobias S. wurde eine schizo-affektiven Störung diagnostiziert. Diese äußert sich bei ihm unter anderem durch paranoide Vorstellungen und Wahngedanken. Er erleide immer wieder psychotische Episoden, in denen er aggressiv und unzurechnungsfähig sei, heißt es von einem Psychiater während der Verhandlung. 2010 begab sich der Leverkusener deswegen erstmals in psychiatrische Behandlung.

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Bei dem zu verhandelnden Verfahren geht es um ein Sicherungsverfahren und nicht um ein Strafverfahren. Da der Beschuldigte psychisch krank sei, gehe die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er nicht schuldfähig sei, heißt es vom Sprecher für Strafsachen des Kölner Landgerichts. Falls er die Tat also begangen habe und entschieden werde, dass von ihm Gefahr ausgehe, werd er nicht inhaftiert, sondern in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus werde zunächst zeitlich unbefristet verhängt und dann regelmäßig überprüft, so der Sprecher.

Kommende Woche wird die behandelnde Psychotherapeutin des Beschuldigten als letzte Zeugin vernommen und die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung angehört. Noch am selben Tag soll ein Urteil gefällt werden.