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Autobahn-AusbauStadt Leverkusen muss Unterlagen für Hausabriss bei A3 rausgeben

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Die rechte Hälfte des Doppelhauses in der Alsenstraße soll der Verbreiterung der A 3 (rechts) geopfert werden.

Leverkusen – Die Bezirksregierung Köln zwingt die Stadt Leverkusen, der Autobahn GmbH sämtliche Unterlagen bereitzustellen, die das Unternehmen für die Abrissvorbereitungen eines Hauses am Rande der A3 benötigt. Ende Juni dieses Jahres hatte der Leverkusener Stadtrat einen rechtswidrigen Beschluss gefasst: Keinerlei Informationen sollten die Autobahn GmbH und ihre Architekten für ihr Vorhaben auf dem Grundstück Alsenstraße 19 in Wiesdorf erhalten. Die Devise war: Wo wir nur können, behindern wir die Pläne, die Autobahn zu verbreitern. Allen war bewusst, dass dieser Beschluss einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten würde – aber die Politiker nahmen das in Kauf.

Doppelhaushälfte in der Alsenstraße

Bei der Alsenstraße 19 handelt es sich um ein Doppelhaus, dessen eine Hälfte für den Ausbau der A 3 vom Tochterunternehmen des Bundes abgerissen werden muss. Doch ein Abriss kann nur korrekt erfolgen, wenn Vermessungsdaten vorliegen. Also erfolgte der Beschluss, zu blockieren und „jede Form der Zuarbeit bei der Planung und Vorbereitung des Autobahnausbaus in einer von der Stadt Leverkusen nicht gewollten Form abzulehnen“, heißt es im Antrag, der von CDU, SPD, Grünen, FDP, Bürgerliste, Opladen plus und Linke in ungekanntem Einvernehmen verfasst und mit entsprechend großer Mehrheit beschlossen wurde.

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Als Kommunalaufsicht hob die Bezirksregierung den Beschluss nun auf. Die Begründung im Wortlaut: „Die Aufhebung des Ratsbeschlusses war erforderlich, da dieser die beliehene Autobahn GmbH in rechtswidriger Weise bei der Erfüllung der ihr obliegenden öffentlichen Aufgabe der Daseinsvorsorge behindert.“

Leverkusens Beigeordneter Marc Adomat schrieb, er sei gehalten und verpflichtet, „die unterlassenen Handlungen vorzunehmen“, und er werde die Verwaltung unverzüglich anweisen, jegliche Vermessungsdaten, Pläne und Informationen zur Verfügung zu stellen.

Am Sonntag beantragte Erhard Schoofs (Bürgerliste), die Sache aufzuhalten: Im Licht der BUND-Beurteilung, der Bundesverkehrswegeplan sei verfassungswidrig, solle die Stadt eine Klage gegen den Beschluss der Bezirksregierung prüfen und dazu einen Anwalt einschalten.