Leverkusen – Wie steht es mit der Flut und den Folgen? Darüber hat die Wohnungsgesellschaft Leverkusen am Mittwoch in ihrer Zentrale an der Heinrich-von-Stephan-Straße mit ihren Mietern gesprochen. 100 Wohnungen, vor allem in Opladen, sind vom Hochwasser vom 15. Juli in Mitleidenschaft gezogen worden. WGL-Chef Wolfgang Mues nannte am Freitagmorgen Häuser in der Günter-Weisenborn-, Gerhart-Hauptmann- und der Kantstraße.
15 Wohnungen und ein Ladenlokal zerstört
„15 Wohnungen und ein Ladenlokal waren derart zerstört, dass eine weitere Nutzung nicht mehr möglich war. Den betroffenen Mietern wurde sofort bei der Suche nach Ausweichquartieren geholfen“, so Mues. Für acht Familien habe man im eigenen Wohnungsbestand etwas gefunden; die übrigen Parteien seien anderweitig versorgt worden.
Aus Sicht der WGL war es ein Glücksfall, dass man schon lange mit einem Schadenssanierer, der Spezialist für Wasser- und Brandschäden ist, zusammengearbeitet hatte: Eine Woche nach der Flut hätten die Arbeiten in den zerstörten Wohnungen und dem Laden begonnen.
In den Wohnungen sei der Rohbauzustand wiederhergestellt worden: Wandputz, Estrich, Fliesen, Heizungen und die elektrischen Installationen mussten entfernt werden. Inzwischen habe man mit dem Wiederaufbau begonnen. Ein Problem sei, dass es derzeit einen Mangel an Handwerkern wie Baumaterialien gibt. Das liege an den vielen Aufträgen nach der beispiellosen Flut.
Aufzüge laufen noch nicht
In den übrigen 85 Wohnungen habe man recht kurz nach der Überflutung den Strom wieder anschalten können. Wasser und Warmwasser habe es danach wieder gegeben. Probleme gebe es allerdings immer noch mit den Aufzügen. Die Firmen gingen nach eigenen Prioritäten vor. Das bedeutet: Lifte in normalen Wohnhäusern kommen erst nach Krankenhäusern und Altenheimen dran.
Mues berichtete am Freitag auch von umfänglichen Hilfen: Alle von der Flut betroffenen Mieter hätten Post bekommen, in der die WGL individuelle Mietminderungen angeboten habe. Das entspreche insgesamt einem Betrag von 60.000 Euro. Um wie viel die Miete gemindert werden könne, hänge natürlich vom Umfang des Schadens ab.