Der zwischenzeitliche Drogenbesitz änderte nichts an der strafbaren Beihilfe zum Drogenhandel in Tateinheit mit unerlaubtem Waffenbesitz.
Beihilfe zum DrogenhandelLeverkusener zu Bewährungsstrafe verurteilt
Es herrschte große Einigkeit im Sitzungssaal der 10. großen Strafkammer am Landgericht Köln: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung und das Gericht sahen den erhobenen Vorwurf, dass die für den Handel bestimmten Drogen dem nunmehr Verurteilten gehörten, als nicht plausibel an. Das Gericht verurteilte Joachim S. (Name geändert) zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft im Plädoyer ausgeführt, dass das Phänomen des bloßen Aufbewahrens von Drogen in der eigenen Wohnung bekannt und diese Behauptung des Verurteilten auch glaubhaft sei. Dafür spreche vor allem die umfassende Zeugenaussage der Vermieterin, die in der Vergangenheit nicht wahrgenommen hatte, dass der Verurteilte häufig fremde Menschen empfing. Insofern sei es plausibel, dass die beiden Männer, denen sie am Tag vor dem Polizeieinsatz an der Haustüre begegnet war, tatsächlich nur vorbeikamen, um die Drogen in der Wohnung des Angeklagten zu deponieren.
Verteidigung beeindruckt vom Urteilsvermögen
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sei Joachim S. deswegen als Gehilfe zum Drogenhandel anzusehen, wobei das Lagern laut Rechtsprechung keine herausragende Bedeutung habe. Zudem habe es keine Hinweise auf eine Entlohnung gegeben, weshalb die Aussage des Verurteilten, er habe den Hintermännern wegen Geldschulden einen Gefallen getan, ebenfalls glaubwürdig sei. Wegen des sichergestellten geladenen Tasers in der Wohnung habe sich der Verurteilte zudem des unerlaubten Waffenbesitzes strafbar gemacht.
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„Das war eines der besten Plädoyers, das ich in den letzten Jahren gehört habe“, betonte der Strafverteidiger Henner Apfel. Die Staatsanwaltschaft habe alles zutreffend gewürdigt und es spreche nichts dafür, dass das Amphetamin und das Ecstasy seinem Mandanten gehört habe. Das Verpackungsmaterial könne genauso gut Teil der Drogenlieferung gewesen sein und die Polizei hätte wenigstens Verkaufslisten oder ähnliches finden müssen.
Günstige Sozialprognose bei Leverkusener Verurteilten
Die Vermieterin habe auf den Verteidiger den Eindruck gemacht, „dass sie sehr genau darauf achtet, was in ihrem Haus passiert“. Zudem habe der Verurteilte, wie sonst in der „Drogenszene“ unüblich, mit den Polizeibeamten kooperiert und nicht geschwiegen. Wenn man davon ausginge, dass sein Mandant die Drogen lediglich gelagert habe, sei es ein umfassendes Geständnis, das dieser abgelegt habe. Apfel legte dem Gericht nahe, seinen Mandanten „milde zu bestrafen“. Joachim S. teilte abschließend persönlich mit, dass er sich auf die falschen Leute eingelassen habe.
Das Gericht schätzte das Tatgeschehen ähnlich ein und schloss sich der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft an. Es habe keine Hinweise auf eine Umsatzbeteiligung und Einflussnahme zum Drogenhandel seitens des Verurteilten gegeben. Zudem bestehe eine günstige Sozialprognose, da Joachim S. bisher noch nicht vorbestraft sei und eine feste sozialversicherungspflichtige Anstellung in einer Polsterei in Aussicht habe. Dementsprechend setzte das Gericht die Haftstrafe zur Bewährung aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann noch binnen einer Woche in Revision gehen.