Die Autobahn GmbH verstößt womöglich gegen den Planfestellungsbeschluss.
Lärm in LeverkusenRichrath schreibt an Autobahn GmbH – Schutzwände kommen doch früher
Es ist eine gute Nachricht für die Bewohner der Kolonie II und ganz Wiesdorf. Die Autobahn GmbH rudert zurück, die Lärmschutzwand in Wiesdorf kommt in diesem Herbst. Das teilt sie nach einem Bericht im „Leverkusener Anzeiger“ mit. Demzufolge wollte die Autobahn GmbH frühestens im Herbst 2026 Lärmschutzwände an der A1 aufstellen. Wiesdorf ist seit der Öffnung der Autobahnbrücke für LKW verstärkt von Autobahnlärm betroffen. Oberbürgermeister Uwe Richrath hatte auf den Bericht reagiert und an den Niederlassungsleiter Rheinland der Autobahn GmbH geschrieben. Er hat darum gebeten, zu prüfen, „welche Möglichkeiten bestehen, für die Zeitspanne von immerhin mindestens zwei weiteren Jahren für eine Verbesserung der Lärmsituation zu sorgen.“
Richrath: Wiesdorfer Klagen über Lärm
Seit Fertigstellung der neuen Rheinbrücke erreichten die Stadtverwaltung Leverkusen gehäuft Klagen aus der Bevölkerung über eine erhebliche Lärmsteigerung, schreibt der OB, besonders in Leverkusen-Wiesdorf in der Kolonie II. Als Ursache macht die Stadtverwaltung die fehlenden Schutzwände aus. Besonders laut sei es nach der Freigabe der neuen Brücke, weil jetzt Lastwagen auf der A1 auf der erhöht auf einem Fahrdamm liegenden Autobahn durch Wiesdorf mit Höchstgeschwindigkeit fahren. Nach dem aktuellen Kenntnisstand der Stadtverwaltung befindet sich der Wiesdorfer Lärmschutz noch in der Ausschreibung.
Ihm sei bekannt, schreibt Richrath, dass die Autobahn GmbH des Bundes alles daransetze, die gesetzlichen Lärmwerte während der Baumaßnahmen einzuhalten. Im Stadtteil Köln-Merkenich stelle die Autobahn zum Beispiel mobile Containerwände gegen Lärm auf.
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Egal wie, Richraths Wunsch sei es, etwas für die Menschen in Leverkusen zu tun, „die nunmehr Tag und Nacht dem Verkehrslärm schutzlos ausgeliefert“ seien. Richrath appelliert an den Niederlassungsleiter „hier weder Kosten noch Mühen zu scheuen, diese Lasten auf ein erträgliches Maß zu reduzieren“. Er schließt freundlich mit einem Dank im Voraus.
Wenn Lärmschutz fehlt, ist das ein Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss
Im Planfeststellungsbeschluss heißt es wörtlich unter Punkt 7.2.8 (Bauimmissionen) … Lärmschutzwände sollten zum frühesten bautechnisch möglichen Zeitpunkt errichtet werden. Der Planfeststellungsbeschluss als Baugenehmigung ist verbindlich.
Die Lärmschutzwände sind nicht nur für die Ruhe im Stadtteil wichtig. Sie wirken sich zudem positiv auf die Luftqualität aus, weil sie Feinstaub zurückhalten. Lärmschutzwände sind auch für den Artenschutz wichtig: Wo sie fehlen, kommt es zu viel mehr Kollisionen zwischen Vögeln und Fledermäusen mit Autos. In Wiesdorf dürfte das besonders relevant sein, weil die Autobahn parallel zur Dhünn verläuft, einem Naturschutzgebiet mit viel Vogel- und Fledermausverkehr. Im Planfeststellungsbeschluss heißt es, ohne Lärmschutzwände sei von einem „signifikant erhöhten Tötungsrisiko auszugehen“ und dass es sich durch geringere Geschwindigkeiten reduzieren lässt.
Die Beeinträchtigungen der Nachbargrundstücke durch den Baustellenbetrieb könne nicht verhindert und müssen geduldet werden, heißt es im verbindlichen Planfeststellungsbeschluss. Aber: „Die Straßenbauverwaltung ist bestrebt, die Verkehrsführung während der Bauzeit zeitlich und räumlich so einzurichten und zu beschränken, dass Beeinträchtigungen der Anlieger so weit wie möglich vermieden werden.“