AboAbonnieren

ProzessNach Explosion in Opladen Haus bis heute unbewohnbar

Lesezeit 3 Minuten
Feuerwehrleute zeigen auf ein brennendes Haus in Opladen. 

Trümmer des Hauses liegen am 13. Mai 2022 nach der Verpuffung auf der Straße, während es im Haus noch brennt.

Der Eigentümer ist wütend, denn das durch Verpuffung und Brand schwer beschädigte Haus an der Augustastraße ist bis heute unbewohnbar.

Die Folgen der Explosion in dem Haus an der Augustastraße 9 in Opladen am Freitag, dem 13. Mai 2022, waren verheerend. Das wurde am zweiten Prozesstag deutlich. Gutachter, Ermittler, Bauaufsichtsbeamte und der Inhaber sagten aus. Das Haus sei seit den 1920er Jahren in Familienbesitz, sagte der Inhaber, der als selbstständiger Gärtner in Opladen ein Geschäft führt. „Ich bin wütend seither“, sagt er, als der Richter wissen will, wie es ihm seit dem Brand gehe.

Von sieben Wohnungen seien am Tage der Explosion fünf bewohnt gewesen. Sie waren recht günstig vermietet. Die Mieter haben alle eine neue Wohnung gefunden, denn das Haus ist nicht nur stark beschädigt, es musste entkernt werden. Der Statiker, der auch als Zeuge vor dem Landgericht aussagte, schätzte, dass das Haus Ende des Jahres fertig sein könnte.

Straße am Haus nach wie vor gesperrt

Auch die Augustastraße ist nach wie vor für Autos gesperrt: Von dem noch nicht wieder hergerichteten Dach könnten Teile herunterfallen. Bis heute ist der halb abgebrannte Dachstuhl noch nicht ersetzt, unter anderem soll es offene Fragen mit dem Bauamt gegeben haben.

Mit heruntergezogenen Mundwinkeln verfolgt der Angeklagte Mohammad N. aufmerksam und schweigend die Ausführungen. Dem Niederländer wird vorgeworfen, die Wohnung seiner Exfreundin angezündet zu haben. Dazu soll er Benzin verwendet und die Explosion ausgelöst haben.

Dass der Angeklagte seit dem 21. Juni 2022 in Untersuchungshaft in Ossendorf einsitzt, ist ein Anzeichen dafür, dass die Anklage ausreichend untermauert zu sein scheint. Diese vorläufige Strafe verhängt ein Gericht nicht leichtfertig. Für seine beiden Anwälte wird es vermutlich kein leichter Prozess.

Anfangs schien ein technischer Defekt die Ursache zu sein

Zunächst war man an den Tagen nach der Explosion von einem Defekt in der Gasleitung ausgegangen. Sogar ein Zischen war zu hören, als es brannte. Tage zuvor soll ein Techniker der EVL an Zählern in der Straße gearbeitet haben.

Auch für die Ermittler der Polizei und einen Gutachter war längst nicht von Anfang an klar, dass hier ein Brandstifter am Werk gewesen war. Erst sieben Tage nach dem Brand konnten sie erstmals vorsichtig in die Wohnung, erklärte der Ermittler im Zeugenstand. Was allen Fachleuten aber sofort auffiel, war der hohe Zerstörungsgrad in der Wohnung: Eine Zwischenwand war umgestürzt und in einem Zimmer fehlte die komplette Außenmauer: Die lag in Einzelteilen auf der Augustastraße. Nur der Zufall hat verhindert, dass dort gerade niemand unterwegs war.

Die technischen Möglichkeiten der Kriminaltechnik sind ausgereift. Auch nach Tagen und noch viel länger sind Brandbeschleuniger sicher nachweisbar. Das gelang auch in der Opladener Wohnung, erklärte der Ermittler. Zuerst zeigte ein Brand-Spürhund an zwei Stellen, dass er etwas gerochen hatte. Dann zeigte ein technischer Detektor an den verbrannten Resten von Kleidungsstücken der Mieterin heftige Ergebnisse. Schließlich wies das LKA mit einer chemischen Analyse nach, dass beim Brand in der Wohnung Otto-Kraftstoff mit im Spiel war, also normales Benzin.

Zwischen der Explosion und der ersten vorsichtigen Begutachtung verging eine Woche. Der Richter und die Verteidiger von Mohammad N. fragen immer wieder nach: Waren die Türen immer versiegelt? Hat die Mieterin in dieser Zwischenzeit ihre Wohnung trotz Verbots betreten können? Offenbar nicht.

Die Ermittler hatten jedenfalls allen Grund, beim ersten Betreten des Eckhauses äußerst vorsichtig zu sein: Die Zwischendecken aus Holz und Lehm hatten viel Löschwasser aufgesogen, der Boden der Brandwohnung soll sich bedrohlich gebogen haben, auch weil er von Schutt belastet war. Dennoch erlaubte man es den Mietern aus den unteren Etagen bald nach dem Brand, wenigstens ein paar wichtige Dinge aus ihren Wohnungen zu holen. In die Brandwohnung selbst durften nur die Ermittler und Gutachter.