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Sexueller ÜbergriffAmtsgericht verurteilt Leverkusener Taxi-Grabscher

Lesezeit 3 Minuten
Akten im Amtsgericht Leverkusen

Akten im Amtsgericht Leverkusen (Symbolbild)

Das Taxi sollte als Schutzraum dienen, um nachts bedenkenlos nach Hause zu kommen. Marie P. wurde diese Annahme zum Verhängnis.

Karnevalssamstag 2022: Eine junge Frau möchte nach einer jecken Partynacht in Opladen mit dem Taxi nach Hause fahren. Nachts, alleine und alkoholisiert. Emad N. (Name von der Redaktion geändert), damals noch Taxi-Fahrer, nutzt die Situation aus, greift der Frau minutenlang oberhalb der Strumpfhose in den Schritt und folgt ihr bis in ihre Wohnung. Sie kann fliehen. Diesen Freitag verurteilte ihn das Amtsgericht Leverkusen wegen dieses sexuellen Übergriffs zu neun Monaten Haft, die sie auf Bewährung aussetzte.

Es stand vor Gericht Aussage gegen Aussage: Die Wahrheitsfindung gestaltete sich schwierig. Der Angeklagte konstruierte seine eigene Version zum Tatverlauf und schilderte sie detailreich. Die geschädigte Leverkusenerin Marie P. (Name von der Redaktion geändert) habe ihm Avancen gemacht und über seinen Oberschenkel gestreichelt, was er im Dienst aber unterband. Der verheiratete Mann gibt zu, angetan von der Nebenklägerin gewesen zu sein. Sie hätten vorgehabt, Nummern auszutauschen.

Er habe ihr in ihrem alkoholisierten Zustand nur helfen und das ausstehende Geld für die Fahrt einholen wollen, das die Frau nicht bei sich trug. Als sie in der Wohnung ankamen, nutzte er die Toilette. Als er hinauskam, so sagt er, sei das Opfer verschwunden gewesen, die Haustür geöffnet.

Sexueller Übergriff: Täter kehrt zur Wohnung der Leverkusenerin zurück

Zwei Tage später kehrte er mit Rosen zurück und traf auf den Freund des Opfers. „Er wolle seine oder eine Freundin sehen, sagte er“, berichtet die 33-Jährige Geschädigte. Sie stand hinter der Tür und erkannte seine Stimme gleich. Das Paar alarmierte die Polizei. Diese griff den Mann wenig später im Rahmen einer Polizeikontrolle auf und nahm seine Aussage zu Protokoll.

„Als ich seine Hand zwischen meinen Beinen merkte, war ich wie in Schockstarre“, berichtet Marie P. gefasst. Sie habe nur noch geradeaus gestarrt, erinnert sie sich: „Ich bin ruhig geblieben. Ich dachte, das passiert jetzt nicht wirklich.“ Die Leverkusenerin will ihm deutlich gesagt haben, er solle aufhören, ihr sei es unangenehm. Körperlich wehren konnte sie sich jedoch nicht aktiv gegen den sexuellen Übergriff: „Ich weiß nicht, warum ich nicht schreien konnte.“

Dazu kam die Horrorvorstellung: Er kennt meine Adresse. Zuhause angekommen schrieb sie ihrer Nachbarin „Hilfe, komm hoch“ über einen Messenger-Dienst. Sie kam zügig und klopfte, es war wie ein Signal für die junge Frau. Sie konnte sich aus der Situation befreien: „Ich bin mir sicher, wäre meine Nachbarin nicht gekommen, wäre es noch deutlich schlimmer gekommen.“

Das Opfer leidet bis heute

Bereits am Tatabend rückt die Polizei aus, macht Fotos und nimmt Beweise auf. Der Freund und die damalige Nachbarin der Geschädigten bestätigen die Aussagen. Bis heute leidet die junge Frau unter dem Übergriff. Sie musste umziehen, ist ungern alleine. Dazu fährt sie kein Taxi mehr und plant jedes Nachhausekommen im Vorfeld. Wie und wann komme ich mit wem nachhause? Wenn diese Frage nicht im Vorhinein geklärt ist, „bleibe ich lieber zu Hause“, sagt sie.

Die Staatsanwaltschaft hielt den Tatbestand für bewiesen und forderte sechs Monate Haft auf Bewährung, die Nebenklage acht Monate. Nach dreieinhalb Stunden war die Tortur der Gerichtsverhandlung für Marie P. vorbei, die Hauptverhandlung beendet.

Der mittlerweile arbeitssuchende Angeklagte wurde zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Er trägt die Kosten der Verhandlung. „Sie haben die Situation ausgenutzt“, resümierte die Richterin mit Blick auf das Verhalten des Angeklagten.