Die geplante Änderung der Geschäftsordnung für den Rat stößt bei Einzelvertretern auf Widerstand.
Stadtrat LeverkusenKlimaliste will Antragsrecht notfalls einklagen
Die geplante Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates, die dieser in seiner Sitzung am 13. Februar auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließen soll, stößt bei den betroffenen Einzelvertretern im Rat sowie zwei kleinen Fraktionen auf Widerstand. In der Bezirksvertretung II wurde heftige Kritik laut.
Die von Oberbürgermeister Uwe Richrath offensichtlich mit den Ratsfraktionen abgestimmte Änderung der Geschäftsordnung sieht vor, dass künftig nur noch Fraktionen Anträge für den Rat und seine Gremien stellen können, nicht mehr einzelne Ratsmitglieder. Ausgenommen davon sind die Bezirksvertretungen, in denen auch einzelne gewählte Mitglieder antragsberechtigt bleiben.
Diese Regelung ist nach den Bestimmungen der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung der Regelfall und wird in den allermeisten Städten, Gemeinden und Kreisen so gehandhabt. Dass die großzügigere Leverkusener Regelung nun während der laufenden Wahlperiode geändert werden soll, wird von den Betroffenen, deren Rechte beschnitten werden sollen, als ein Wortbruch wahrgenommen.
Alles zum Thema Uwe Richrath
- Haushaltskrise Grüne rebellieren gegen Kassenführung von Leverkusens OB
- Berufsmesse in der Rathaus-Galerie Wie Leverkusen an neue Fachkräfte kommen will
- Sessionsstart am 11.11. Leverkusens künftiger Prinz hat ein Geheimnis
- Aktion der Tafel Weihnachtspakete für arme Leverkusener stehen bereit
- Gedenken Schüler erinnern zum Jahrestag der Pogromnacht an Opladener Juden
- Jugendstadtrat Schüler wollen Putztag im Wald und Blitzer am Grünen Weg
- Koalitionsbruch So reagiert Leverkusens politische Klasse auf das Ampel-Aus
Mit Klage gedroht
Diese einseitige Änderung sei ein starkes Stück und richte sich in erster Linie gegen die Klimaliste, so deren einziger Ratsherr Benedikt Rees, der in der Sitzung des Bezirkes sein Rederecht wahrnahm, um zu diesem Thema – wie zu weiteren 23 Punkten auf der Tagesordnung – zu sprechen. Das Vorgehen sei „außerordentlich befremdlich“ und „trägt nicht zur politischen Kultur in dieser Stadt bei“. Die Entziehung des bisher gewährten Antragsrechtes sei „nicht verhältnismäßig und somit unrechtmäßig“.
„Das kann so keinen Bestand haben. Wir werden dagegen rechtlich vorgehen, wir sind darauf vorbereitet, dies gerichtlich klären zu lassen“, drohte Rees eine Klage an. Schließlich sei das Antragsrecht nötig, um eigene politische Vorstellungen einbringen zu können. Sein Rederecht werde man ihm nicht entziehen können, er werde weiterhin lästig fallen.
Beistand von der Linken
Überaus engagierten Beistand erhielt Rees vom Vertreter der Linken, Simon Kappes. „Jetzt hab ich Bluthochdruck!“, holte dieser zu einem leidenschaftlichen Plädoyer für demokratische Rechte aus. Ein früherer Bundeskanzler, der „mehr Demokratie wagen“ zu seinem Grundsatz gemacht habe, würde sich im Grab umdrehen, wenn er mitkriegen würde, was ein Oberbürgermeister aus seiner Partei da fabriziere.
Einmal gewährte Rechte nach Gutsherrenart wieder einzukassieren, sei „zutiefst undemokratisch“, so Kappes. Hier würden alle Einzelkämpfer im Rat bestraft und zu Politikern zweiter Klasse herabgestuft, was unverhältnismäßig und ziemlich dumm sei. Dass die Linke zur Wiederwahl eines Oberbürgermeisters aufgerufen habe, der eine derart „bornierte Attitüde“ an den Tag lege, sei ein bedauerlicher Fehler gewesen. Wenn allzu aktive und damit lästige Ratsmitglieder wegen mangelnder Unterwürfigkeit bestraft würden, sei dies unwürdig.
Die von Kappes beantragte namentliche Abstimmung ergab dennoch eine deutliche Mehrheit für die vorgeschlagene Verfahrensänderung im Rat. Neun Mitglieder der Bezirksvertreter stimmten dafür, drei Gegenstimmen kamen von der Linken, der Bürgerliste und der AfD.