AboAbonnieren

Maske und Tests: Corona-Regeln gelten unverändert weiter

Lesezeit 3 Minuten

Düsseldorf – Die Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen mit Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gelten vorerst weiter. Das Land verlängerte die Corona-Schutzverordnung unverändert bis zum 30. September. Auch danach bereite das Land auf Basis des ab 1. Oktober geltenden neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes den Fortbestand der bisherigen Regeln vor, teilte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch mit.

„Derzeit ist die Infektionslage in Nordrhein-Westfalen stabil, und die Zahl der mit Corona infizierten Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern ist in den vergangenen Wochen zurückgegangen”, sagte Laumann. Das Land beobachte die Corona-Lage zum Herbstanfang fortlaufend. Auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes könnten die Länder kurzfristig auf eine kritische Infektionsentwicklung reagieren. „Die aktuellen Zahlen geben aber derzeit keine Veranlassung, weitergehende Schutzmaßnahmen zu ergreifen”, sagte Laumann.

Neben der Maskenpflicht dürfen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Auch die Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt. In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften sowie Gefängnissen kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden.

Alles zum Thema Karl-Josef Laumann

Das Schulministerium werde kommende Woche über die Regelungen für die Zeit nach den Anfang Oktober beginnenden Herbstferien informieren, so Laumann. Bisher wird in Schulen das Tragen einer Maske lediglich empfohlen und anlassbezogen auf Corona getestet - in der Regel zuhause. In Kitas gelten nach Angaben Laumanns aufgrund der aktuell stabilen Lage bis auf Weiteres die Ende Juli beschlossenen Regelungen fort.

Auch künftig müssen positiv auf Corona getestete Personen grundsätzlich zehn Tage in Isolation, können sich aber nach fünf Tagen freitesten. Dafür ist ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test erforderlich, der negativ sein oder einen Ct-Wert über 30 haben muss. Ein Selbsttest reicht nicht aus. Das Freitesten bleibt kostenfrei. Am 1. Oktober gelten laut geändertem Bundesinfektionsschutzgesetz dann Masken- und Testpflichten in verschiedenen Bereichen bundesweit einheitlich. Mit dem Gesetz erhalten die Länder die Befugnis, jeweils selbst über einen Großteil der Auflagen zu entscheiden.

Bundesweit vorgeschrieben werden ab 1. Oktober FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg.

Einige Maßnahmen des neuen Bundesgesetzes wie die Testpflicht beim Betreten von Pflegeheimen gelten in NRW schon jetzt. In NRW gilt zudem bereits seit langem eine Maskenpflicht im Nahverkehr. Laut Gesetz können die Länder diese ab 1. Oktober zwar vorschreiben, müssen das aber nicht. Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen.

© dpa-infocom, dpa:220921-99-846400/3 (dpa/lnw)