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Ministerium: Bielefelds Hotspot-Antrag nicht zielführend

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Bielefeld – Das Gesundheitsministerium hält die von Bielefeld als erster Stadt in NRW beantragte „Hotspot-Regelung” für „nicht zielführend”. Das teilte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in einer fachlichen Stellungnahme an den Düsseldorfer Landtag mit, der für eine Entscheidung zuständig ist. Es fehle an der „bundesgesetzlich definierten Voraussetzung einer drohenden Verschlechterung der Lage”, hieß es in der am Dienstag veröffentlichten Begründung des Ministeriums (MAGS). Die von der Stadt angestrebte Verbesserung der sehr angespannten Lage in der Krankenhausversorgung würde durch eine solche „Hotspot-Regelung” nicht erreicht.

Trotz geringer Erfolgsaussichten hatte Bielefeld vor einigen Tagen beim Landtag als erste Region in Nordrhein-Westfalen strengere Corona-Schutzmaßnahmen nach der „Hotspot-Regelung” beantragt. Die Stadt strebt einem Sprecher zufolge eine Maskenpflicht in Innenräumen von Einzelhandel, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und Schulen an. Nach dem Ratsbeschluss hatte sich Laumann im Düsseldorfer Landtag bereits skeptisch gezeigt.

In der Stellungnahme erläutert das MAGS nun: An den Bielefelder Kliniken bewegten sich die Personalausfälle mit 7 bis 10 Prozent auf NRW-Niveau und seien leicht rückläufig. Ähnlich sehe es aus bei den Neuinfektionen, die Inzidenzen gingen seit rund einem Monat etwas zurück. Die Notfallversorgung bleibe gewährleistet. Planbare Eingriffe würden - wie in anderen Regionen auch - zwar verschoben, aber in zwei der drei Krankenhäuser handele es sich nicht um eine „vollständige Rückstellung”. Das MAGS kommt zu dem Schluss: Die Krankenhausversorgung in der ostwestfälischen Stadt sei „aktuell stark belastet, aber nicht überlastet.”

Vor der Landtagswahl am 15. Mai ist ohnehin keine reguläre Sitzung des Parlaments mehr geplant. Für eine Sondersitzung müssten sich laut Verfassung ein Viertel der derzeit 199 Abgeordneten aussprechen. Am 1. April waren die allermeisten Corona-Auflagen auch in NRW weggefallen, darunter die allgemeine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen. Festgelegt ist das im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz, das den Ländern zusätzliche Beschränkungen nur per Hotspot-Regelung nach Landtagsbeschluss ermöglicht.

© dpa-infocom, dpa:220412-99-890927/4 (dpa/lnw)