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Ministerium stellt Geld für Teil-Impfpflicht in Aussicht

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Düsseldorf – Nach der kommunalen Forderung nach mehr Hilfe für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat das NRW-Gesundheitsministerium Mittel in Aussicht gestellt. Beim Landtag sei von der Landesregierung finanzielle Unterstützung in Höhe von rund 16 Millionen Euro beantragt worden, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Das Geld soll demnach insbesondere für Personal zur Verfügung gestellt werden und helfen, Verfahren zügig zu erledigen.

Es gebe keine andere Struktur als die Gesundheitsämter, die diese Aufgabe übernehmen könnten, bekräftigte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in einer Mitteilung zu den bundesweiten Regelungen. Er betonte zugleich: „Wir lassen die Gesundheitsämter allerdings nicht mit dieser großen Herausforderung alleine”. Das Land bemühe sich außerdem, den Aufwand in den betroffenen Einrichtungen so gering wie möglich zu halten. Beschäftigte, die keine Nachweise vorlegen, könnten online dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Der Städtetag NRW hatte am Wochenende „praxistauglichere” Regelungen und mehr Unterstützung des Landes sowie eine längere Umsetzungsfrist für die Kommunen gefordert. Nach den Vorgaben sind mehrere Stufen mit einer Einzelfallprüfung bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich vorgesehen. Sie gilt seit Mittwoch. Die Kommunen haben bis 15. Juni für Prüfungen Zeit.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hatte die einrichtungsbezogene Impfpflicht unter anderem als „Verwaltungsmonster” kritisiert. Der Verwaltungsaufwand steige angesichts der vielen Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich ins Unermessliche und es bestehe die Gefahr, dass die angespannte Personallage in der Pflege verschärft werde, weil Ungeimpfte wechselten oder nicht arbeiten dürften.

© dpa-infocom, dpa:220316-99-548640/2 (dpa/lnw)