AboAbonnieren

Um Patienten zu stärkenNRW-Landesregierung will Besuchsrecht gesetzlich verankern

Lesezeit 2 Minuten

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann

Köln – Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens will das Besuchsrecht in Krankenhäusern gesetzlich verankern. Das Kabinett hat am Freitag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes beschlossen. In diesem geht es darum, „mit Blick auf die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser wichtige Lehren aus der Corona-Pandemie zu ziehen und insbesondere die Rechte der Patientinnen und Patienten deutlich zu stärken“, heißt es in einer Mitteilung. Der Entwurf solle dazu beitragen, „dass auch in Zukunft die stationäre Versorgung für die Bevölkerung gewährleistet ist und zugleich rechtliche Unklarheiten – etwa hinsichtlich der Eingriffsbefugnisse verschiedener Akteure – beseitigt werden“ und werde nun in den Landtag zur weiteren Beratung eingebracht.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärte: „Die Corona-Pandemie hat uns in den letzten Jahren neben vielen Stärken auch einige Schwächen im Gesundheitssystem vor Augen geführt. Das dürfen wir nicht einfach ignorieren. Insbesondere im Krankenhausbereich haben wir gesehen, dass wir es dort zum Teil mit Regelungslücken zu tun haben. Beispielsweise war eine konsequente Durchsetzung eines angemessenen Besuchsrechts nicht möglich. Ich will nicht noch einmal erleben, dass mir Menschen verzweifelte Briefe schreiben, weil sie keinen Besuch erhalten dürfen, obwohl das unter Infektionsschutzgesichtspunkten möglich wäre. Deswegen wollen wir das Besuchsrecht nun gesetzlich verankern.“

Ehrenamtliche Patientenfürsprecher geplant

Die Landesregierung wolle zudem jedes Krankenhaus dazu verpflichten, einen ehrenamtlich tätigen Patientenfürsprecher zu bestellen. Außerdem müsse Laumann als Gesundheitsminister die Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten nachvollziehen können. Das dazu angelegte Register solle nun eine dauerhafte gesetzliche Grundlage erhalten.

Das könnte Sie auch interessieren:

Darüber hinaus werden die bereits im Krankenhausgestaltungsgesetz enthaltenen Vorschriften zur Krankenhausaufsicht klarer definiert. „Insbesondere fehlte im Gesetz bislang die konkrete Beschreibung von Maßnahmen und die Festlegung klar definierter Eingriffsbefugnisse, die die Krankenhausaufsicht bei Anhaltspunkten für mögliche Verstöße gegen gesundheitsrechtliche Vorschriften ergreifen darf. Durch die Konkretisierung wird somit für alle Beteiligten Klarheit über die Reichweite der Aufsicht geschaffen.“