Während der 35-jährige Vater vergangene Woche verhaftet werden konnte, bleibt die Mutter des toten Babys weiterhin untergetaucht.
SchädelbruchAm Kölner Landgericht hat der Prozess um ein zu Tode geschütteltes Baby begonnen
Mit rund einer Woche Verspätung hat vor dem Kölner Landgericht der Prozess um den Tod eines zu Tode geschüttelten Babys begonnen. Der Prozess hatte zunächst vertagt werden müssen, weil die beschuldigten Eltern nicht zum Auftakt erschienen waren. Während der 35-Jährige vergangene Woche verhaftet werden konnte, nachdem die 20. Große Strafkammer Haftbefehle erlassen hatte, bleibt die Mutter weiterhin untergetaucht. Das Gericht trennte ihr Verfahren am Mittwoch ab und verhandelt nun gegen den Vater.
Baby erlitt Schädelbruch: Angeklagt ist fahrlässige Körperverletzung
Angeklagt ist in dem Verfahren fahrlässige Körperverletzung. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll die Mutter am 21. Mai 2022 das Kind mit Säuglingsmilch gefüttert haben. Weil das Baby nicht geschluckt habe und ihm die Milch aus Mund und Nase herausgelaufen sei, habe die Mutter einen Notfall angenommen. Daraufhin habe sie den Säugling an den Oberarmen gepackt und „ihn etwa zehn Minuten geschüttelt“, sagte der Staatsanwalt bei der Anklageverlesung.
Da das Kind keine Reaktion gezeigt habe, habe der Vater den Jungen anschließend mit dem Bauch auf seine Hand gelegt und mit der anderen auf den Rücken des Säuglings gedrückt. Anschließend habe auch der angeklagte Vater das Baby über Minuten geschüttelt. Nachbarn, die von den Eltern hinzugerufen wurden, sollen dann den Notruf alarmiert haben.
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Durch das Schütteln habe das Kind ein Schütteltrauma und einen Gehirnschädelbruch erlitten. Das Kind wurde kurz im Kreiskrankenhaus Gummersbach behandelt und dann auf eine Kinderstation in der Kölner Uni-Klinik verlegt. Dort verstarb der Säugling am 25. Mai 2022 an den Folgen seiner schweren Verletzungen.
Eine Haftstrafe für den Vater des toten Babys ist möglich
Zudem war in der Anklage von weiteren Verletzungen die Rede, die der Säugling bereits zuvor erlitten haben soll. So sollen Ärzte einen mehrfachen, aber bereits verheilten Rippenbruch sowie Unterernährung festgestellt haben, hieß es in der Anklageschrift. Über seinen Verteidiger Stephan Kuhl teilte der Angeklagte mit, dass er sich zu den Vorwürfen nicht äußern wolle.
Der Mann gab lediglich an, dass er in Griechenland geboren sei und 2016 zu seinem Vater nach Deutschland gezogen sei. Hier habe er 2019 seine spätere Frau über Facebook kennengelernt. Beide seien noch verheiratet, lebten aber getrennt.
Ursprünglich war der Fall vor dem Amtsgericht in Gummersbach anhängig. Nach Vorlage der Anklage beim Landgericht zog dieses den Fall an sich und erteilte einen rechtlichen Hinweis. Demnach komme bei einem Schuldspruch auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht. Während fahrlässige Tötung mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft bestraft wird, reicht der Strafrahmen für Körperverletzung mit Todesfolge bis zehn Jahre Haft.
Der Prozess wird fortgesetzt.