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„Gefahr für Allgemeinheit“Landgericht Köln weist 47-Jährigen dauerhaft in Psychiatrie ein

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Strafgesetzbuch (StGB) und Strafprozessordnung (StPO) stehen auf einem Schreibtisch in einem Richterbüro.

Ein 47 Jahre alter Obdachloser stand vor dem Kölner Landgericht.

Der 47-jährige Obdachlose hatte gleich mehrere Straftaten in Gummersbach begangen. Deshalb musste er sich vor dem Landgericht verantworten.

Er hatte einen 62-Jährigen, der auf einen Rollator angewiesenen war, von hinten niedergeschlagen und ihm 50 Euro weggenommen. Einem Ladendetektiv, der ihn beim Diebstahl von Wein erwischt hatte, stach er mit einem Kugelschreiber in die Hand. Der Mutter einer kleinen Tochter hatte er in einem Fast-Food-Restaurant gedroht, sie „wegzuklatschen“.

Schlussendlich hatte er noch ein Auto aus nichtigem Grund demoliert und einen erheblichen Sachschaden angerichtet: Am Freitag wies das Kölner Landgericht den 47 Jahre alten Obdachlosen nun dauerhaft in eine Psychiatrie ein.

Der Angeklagte aus Kasachstan leidet an einer hebephrenen Schizophrenie

Der aus Kasachstan stammende Mann leidet seit über 20 Jahren an einer hebephrenen Schizophrenie mit paranoiden Anteilen. Doch bis heute zeigt er weder Krankheitseinsicht noch lässt er sich behandeln. Hebephren Schizophrene leiden an affektiven Veränderungen, flüchtigen Wahnvorstellungen und Halluzinationen. Ihr Verhalten gilt als verantwortungslos und unvorhersehbar. Immer wieder hatte der 47-Jährige während der Verhandlungen Beispiele für sein unvorhersehbares Handeln gezeigt. Immer wieder schrie er rein oder drohte Prozessteilnehmern verbal.

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Am Freitagvormittag war der 47-Jährige während des Vortrags des Sachverständigen an einer Stelle plötzlich aufgesprungen und hatte geschrien: „Was soll das?“ Anschließend spuckte er demonstrativ, aber trocken in Richtung des Sachverständigen aus.

Beschuldigte stelle eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit dar

Dieser kam jedenfalls zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. „Ich arbeite seit 40 Jahren mit psychisch Kranken. Der Beschuldigte ist einer der schwersten Fälle, die mir je begegnet sind“, machte der Sachverständige deutlich.

„Das ist keine schöne Entscheidung für Sie, aber es wird sie vielleicht nicht ganz wundern, dass es heute anders ausgegangenen ist als das letzte Mal“, sagte der Vorsitzende Dr. Hans Logemann eingangs der Urteilsbegründung. Bereits im März 2023 hatte sich der 47-Jährige vor dem Landgericht einem Prozess stellen müssen, war damals aber — unverständlich für viele Prozessbeobachter — nicht in eine Psychiatrie eingewiesen, sondern auf freien Fuß gesetzt worden.

Das Gericht hatte damals die Voraussetzungen für eine dauerhafte Unterbringung als nicht erfüllt angesehen. Auf Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof das Urteil dann aber aufgehoben und zur Neuverhandlung ans Landgericht zurückverwiesen.

Der 47-Jährige zeigte sich wenig einverstanden mit der nun ergangenen Entscheidung. Immer wieder unterbrach er die Urteilsbegründung. Unter anderem sagte er wiederholt: „Ich bin nicht einverstanden.“ Das ist sein gutes Recht — das Urteil ist nicht rechtskräftig, jetzt kann er Revision einlegen.