Es geht um die Unterbringung eines Obdachlosen in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Nach BGH-EntscheidLandgericht muss Fall eines Manns aus Gummersbach neu verhandeln
Ein 47 Jahre alter Obdachloser aus Gummersbach steht seit Montag wegen verschiedener Gewaltdelikte vor dem Kölner Landgericht. Der Mann wird beschuldigt, zwischen Juli 2021 und Juni 2022 im Zustand einer hebe-phrenen Schizophrenie wiederholt Menschen angegriffen, bedroht oder ausgeraubt zu haben. Bei einer hebephrenen Schizophrenie leiden Erkrankte an affektiven Veränderungen, flüchtigen Wahnvorstellungen und Halluzinationen. Ihr Verhalten gilt als verantwortungslos und unvorhersehbar.
Laut Anklage soll der Mann im Juli 2021 einen heute 62 Jahre alten Rentner, der auf einen Rollator als Gehhilfe angewiesen ist, am Sportplatz in Bernberg angesprochen und Geld oder Alkohol gefordert haben. Als der Rentner abwinkte, beides nicht zu haben, soll der Beschuldigte aufgesprungen sein und ihn von hinten niedergeschlagen haben. Der Rentner verlor das Gleichgewicht und stürzte zu Boden. Anschließend soll der Angeklagte ihm 50 Euro aus dem Portemonnaie entwendet haben.
Weiter soll sich der 47-Jährige im April 2022 im Außenbereich eines Fast-Food-Restaurants Kindern gegenüber distanzlos verhalten haben. Als die Mutter ihn ermahnt habe, das sein zu lassen, soll der Angeschuldigte gesagt haben: „Ich klatsch Euch alle um.“ Im Mai 2022 soll der Mann dann beim Diebstahl von Tetrapacks mit Rosé-Wein in einem Discounter von einem Ladendetektiv erwischt worden sein. Als der Beschuldigte ein Hausverbot unterschreiben sollte, soll der Angeschuldigte den Kugelschreiber genommen und damit dem Detektiv in die Hand gestochen. Der Detektiv wurde aber nur leicht verletzt.
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Ferner wird dem Beschuldigten vorgeworfen, im Juni 2022 in Gummersbach mehrmals gegen einen Ford Focus getreten und das Fahrzeug so beschädigt zu haben. Es ist bereits das zweite Mal, dass die Fälle vor dem Landgericht verhandelt werden. Im März 2023 hatte das Landgericht jedoch eine dauerhafte Unterbringung des Mannes zurückgewiesen.
Der 47-Jährige war daraufhin auf freien Fuß gesetzt und für die erlittene Zeit in der Psychiatrie entschädigt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Entscheidung dann aber auf einen Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft im Dezember 2023 aufgehoben und den Prozess zur Neuverhandlung zurück ans Landgericht verwiesen. Der Prozess wird fortgesetzt.