Seit 2016 gibt es das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Wegen NpSG-Straftaten ist nun auch eine Frau aus Wiehl angeklagt.
Wiehlerin angeklagtKölner Landgericht verhandelt Handel mit synthetischen Cannabinoiden
Bei den neuen psychoaktiven Stoffen geht es um Substanzen, die nicht im Betäubungsmittelgesetz geregelt sind, aber die Gesundheit gefährden. Wegen NpSG-Straftaten sind nun zwei Frauen (35/44) vor dem Kölner Landgericht angeklagt.
Die 35-Jährige, die sich die zurückliegenden Jahre hauptsächlich in Portugal aufhielt, soll in 14 Fällen psychoaktive Stoffe gewerbsmäßig über einen Webshop vertrieben und dabei auch Kunden in Deutschland beliefert haben. Sie wurde im Februar in Portugal festgenommen und anschließend an die deutsche Justiz ausgeliefert. Seit Mitte April befindet sich die dreifache Mutter in der Justizvollzugsanstalt Köln in Untersuchungshaft.
Der Wiehlerin wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe vor
Der 44-jährigen Frau aus Wiehl wird Beihilfe vorgeworfen. Die Frau befindet sich auf freiem Fuß. Sie soll sich vor allem um zwei Postfächer in Gummersbach gekümmert haben, über die die Belieferung der deutschen Kunden abgewickelt worden sein soll. Zudem seien über die Postfächer auch Rückläufer eingegangen, hieß es in der Anklage.
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Laut Staatsanwaltschaft soll die 35-Jährige zwischen Anfang Juni und Mitte Juli 2020 knapp 1170 Bestellungen von Produkten mit synthetischen Cannabinoiden abgewickelt haben.
Bei den Stoffen geht es um einen Gesamtwert von 90.000 Euro
Die Gesamtmenge habe, bezifferte die Staatsanwältin, zwischen 30 und 40 Kilogramm gelegen und einen Gesamtwert von rund 90.000 Euro gehabt haben. Die Zahlungen sollen über das Konto einer Strohfrau in Belgien abgewickelt worden sein.
Marihuana oder Haschisch werden aus Hanfpflanzen gewonnen. Im Labor hergestellte Cannabinoide, die nicht unter das Betäubungsmittel-Gesetz fallen, werden häufig als sogenannte „Kräutermischungen“ verkauft.
Die 35-jährige Angeklagte erklärte über ihren Verteidiger, dass die Taten unter der Beteiligung einer Vielzahl von Leuten abgelaufen seien, sie wäre nur eine von diesen gewesen. Die Frau versicherte, dass der Webshop auch nicht von ihr betrieben worden sei. Sie habe lediglich ihren Namen dafür gegeben. Darum sehe sich seine Mandantin auch nicht als Täterin, sondern als Helferin, sagte der Anwalt.
Die Angeklagte beteuerte vor Gericht: „Mir wurde immer gesagt, das sei legal. Das wurde mir immer gesagt, und ich habe das geglaubt.“ Warum die Hintermänner des Drogenhandels sie für die Geschäftsabwicklung benutzt haben, wollte der Vorsitzende Richter Michael Greve von der Angeklagten wissen. Die entwaffnende Antwort der Frau: „Keine Ahnung. Vermutlich, weil ich ein bisschen blöd bin.“ Der Prozess wird fortgesetzt.