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Bergisch GladbachNaturschutzverein lehnt Gewerbegebiet in Spitze ab

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Die Diskussion um ein interkommunales Gewerbegebiet in Spitze läuft auf Hochtouren.

Bergisch Gladbach – Der Rheinisch-Bergische Naturschutzverein (RBN) lehnt in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans ein künftiges Gewerbegebiet Spitze sowohl auf Gladbacher als auch auf Kürtener Seite grundsätzlich ab. An anderen Stellen ist die Ansiedlung von Gewerbegebieten für die Naturschützer kein Tabu.

Zwei Gründe führt Vorsitzender Mark vom Hofe an, warum ein Gewerbegebiet in Spitze sich eindeutig verbiete: Naturschutz sowie eine noch höhere Verkehrsbelastung auf der L 289. „Spitze stellt mit der Alleenstraße zwischen Bensberg über Herkenrath weiter nach Bechen einen herausragenden Bestandteil des Naturparks Bergisches Land dar“, betont vom Hofe. Die Allee stehe unter Naturschutz und sei somit geschützt: „Sie bildet ein optisches Alleinstellungsmerkmal und gilt als Biotop für Vögel und Insekten.“

Zu hohe Belastung der L 289 mit Pendlerverkehr

Zusätzlicher gewerblicher Verkehr würde die bereits jetzt schon hohe Verkehrsbelastung der Landstraße 289 durch Pendler auf dem Weg zum Autobahnanschluss Bensberg-Moitzfeld noch weiter verstärken. Der RBN befürchtet, dass die Wohnstandorte Moitzfeld und Herkenrath erheblich in Mitleidenschaft gezogen würden.

Der RBN gibt aber den Hinweis, im hinteren Bereich des Wertstoffhofs Rhein-Berg entlang der A 4 gebe es die Möglichkeit, noch zusätzliche Flächen für Gewerbebetriebe zu gewinnen. „Allerdings unter erschwerten Bedingungen“, räumt vom Hofe ein. Erhebliche Teile der Grundstücke dort seien mit großflächigem Parkraum ausgestattet.

RBN sieht zusätzliches Potenzial für Gewerbe in Moitzfeld

Weiteres Potenzial für Gewerbe und Industriegebiet sieht der RBN in dem Bereich zwischen Autobahnauffahrt Moitzfeld und Technologiepark südlich der Friedrich-Ebert-Straße bis zur Overather Straße. „Im noch gültigen Regionalplan ist das Gelände auch als solches ausgewiesen“, stellt vom Hofe fest. Im neuen Regionalplan-Entwurf ist die Fläche nicht enthalten, vermutlich, weil das Gelände kein Bestandteil des Flächennutzungsplans ist. „Eine Überprüfung würde sich unbedingt lohnen. Dafür spricht schon die Tatsache, dass dort der RVK-Mobilhof für Wasserstoffbusse hin soll.“

Der RBK unterstützt außerdem einen der Vorschläge des Beigeordneten Ragnar Migenda, den er in der umstrittenen Handreichung macht: „Die im südlichen Bereich des Technologieparks gelegenen Parkplätze auch für gewerbliche Zwecke zu nutzen, erscheint möglich.“ Etwa durch „unterirdische Parkdecks mit Gewerbe in den Stockwerken darüber“, so vom Hofe.

Siedlung in Herkenrath-Unterheide ist nicht zu verkraften

Den im FNP als weiße Fläche ausgewiesenen Grünzug in Herkenrath zwischen den Straßen Unterheider Weg und Silberkauler Weg wertet der RBN dagegen als „Relikt der klassischen bergischen Kulturlandschaft“. Eine Siedlung dort würde „unorganisch“ in die freie Landschaft vordringen. Allenfalls eine „maßvolle Bebauung mit Zuwegung über den Silberkauler Weg“ sei zu verkraften – unter kompletter Aussparung des Bereichs Unterheide/Oberheide.

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Für Diskussionsstoff könnte eine weitere Anregung des RBN sorgen: Der Kölner Wunsch nach Hilfe zur Deckung des wachsenden Wohnraumbedarfs in den Umlandgemeinden sollte mit einem Gegenwunsch beantwortet werden. „Es müsste über Gewerbegebiete im Kölner Osten, etwa Gremberghoven, nachgedacht werden, die mit Gladbachs Suche nach Gewerbestandorten »verrechnet« werden könnten“, erläutert vom Hofe. „Unseres Erachtens ist es Aufgabe auch eines Regionalplans, diese Diskussion interkommunaler Gebiete aufzugreifen.“