Laut Landschaftsverband Rheinland (LVR) sind „umfangreiche Prüfungen“ nötig, ehe Vereine das Hallenbad in der LVR-Schule in Rösrath nutzen können.
VereinssportVor Nutzung des Hallenbads in LVR-Schule in Rösrath sind „umfangreiche Prüfungen“ nötig
Relativ wenig Hoffnung auf eine schnelle Vereinbarung mit der Stadt Rösrath über eine Nutzung des Hallenbads in der LVR-Schule am Königsforst lässt eine Stellungnahme des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) aufkommen – nach einer Anfrage dieser Zeitung antwortete die LVR-Pressestelle auf mehrere Einzelfragen. Hintergrund ist eine veränderte Praxis des LVR, der die Nutzung seiner Sportstätten nicht mehr mit einzelnen interessierten Vereinen regelt wie in der Vergangenheit, sondern nun eine „vertragliche Vereinbarung zwischen dem LVR und der jeweiligen Kommune“ schließen will (wir berichteten).
Nach dem veränderten Herangehen des LVR soll die Kommune die Verantwortung übernehmen für die „erforderliche Personalausstattung“ für die Nutzung der jeweiligen Sportstätte, außerdem die Haftung. Im Fall des Hallenbads der LVR-Schule am Königsforst ist demnach also eine Vereinbarung mit der Stadt Rösrath notwendig – auf deren Grundlage könnte die Bad-Nutzung an Vereine vergeben werden. In Rösrath ist von der veränderten Praxis des LVR der Verein für Gesundheit und Sport (VGS) betroffen, der vor der Corona-Pandemie insgesamt acht Rehasport- und Wasser-Kurse in dem Hallenbad der LVR-Schule anbieten konnte, dem der LVR seither aber die Nutzung des Bads verwehrt, wie berichtet.
Kein Wassersport im Verein für Gesundheit und Sport (VGS)
Das betrifft rund 250 überwiegend ältere Menschen, die bis Anfang 2020 an den Wassersport-Angeboten des VGS teilnehmen konnten und nun seit über vier Jahren darauf verzichten müssen. Betroffen ist aber auch der VGS, der nach der Pandemie rund die Hälfte seiner ehemals 750 Mitglieder verloren hat, von den verbliebenen Mitgliedern aus den Wassersport-Kursen seit Jahren keine Mitgliedsbeiträge erhält und sich nun in seiner Existenz bedroht sieht.
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Auf die Frage dieser Zeitung, wann mit einer Vereinbarung über die Nutzung des Hallenbads in der LVR-Schule am Königsforst zu rechnen sei, verweist die LVR-Pressestelle auf die laufende Prüfung einer Vereinbarung durch die Stadt Rösrath. „Aktuell werden Fragen der Betreiberpflichten nach hiesiger Kenntnis innerhalb der Stadtverwaltung Rösrath geprüft“, heißt es in der Antwort der Pressestelle auf die Anfrage dieser Zeitung.
Stadt muss vertragliche Fragen klären
Eine „abschließende Rückmeldung“ der Stadt Rösrath stehe aus. Offenbar ist aus LVR-Sicht aber auch nicht so bald damit zu rechnen: „Da davon auszugehen ist, dass noch umfangreiche vertragliche Fragen zu klären sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös gesagt werden, wann mit dem Abschluss einer Vereinbarung gerechnet werden kann“, heißt es in der Stellungnahme der LVR-Pressestelle.
Die Übertragung von Betreiberpflichten sei „ein rechtlich komplexes Themenfeld, das bei der Vertragsgestaltung mit den Kommunen eine wesentliche Rolle spielt“, antwortet die Pressestelle auf die Frage, warum es noch immer keine Vereinbarung mit der Stadt Rösrath gibt. Es seien „auf beiden Seiten umfangreiche Prüfungen“ erforderlich.
Die Pressestelle bestätigt, dass andere Kommunen im Rheinland und andere frühere Nutzer von LVR-Sportstätten vor dem gleichen Problem stehen wie die Stadt Rösrath und der Verein für Gesundheit und Sport (VGS): „Aktuell steht der LVR mit mehreren Kommunen im Austausch.“ Wegen der notwendigen „umfangreichen Prüfungen“ sei noch mit keiner Kommune eine Vereinbarung „endgültig abgeschlossen“ worden. Allerdings stehe in Pulheim der Abschluss einer Vereinbarung „unmittelbar bevor“. Diese könnte womöglich „Musterwirkung für andere Kommunen“ haben, heißt es in der von Natalie Bußenius aus dem LVR-Presseteam unterzeichneten Antwort auf die Anfrage dieser Zeitung.