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ProzessGeständnis im Bergheimer Molotow-Cocktail-Wurf angekündigt

Lesezeit 3 Minuten
In einem Saal im Kölner Landgericht sitzt eine Person, deren Gesicht unkenntlich ist, zwischen einem Mann, der an einem Laptop arbeitet, und einer Frau, die mit ihm ins Gespräch vertieft ist.

Der 22-Jährige, dem versuchte Brandstiftung vorgeworfen wird, bespricht sich vor Prozessbeginn mit Anwältin Katrin Sakalidis-Braun, die ihn zusammen mit Simon Groß (l.) verteidigt.

Für den nächsten Prozesstag kündigt der Verteidiger des Angeklagten, der eine Brandstiftung versucht haben soll, eine weitreichende Einlassung an.

Der 22-Jährige, den die Wachtmeister in einem Saal des Landgerichtes vorführten, ist von schmaler Statur, nicht sehr groß und sieht älter aus als er ist. Hinter ihm liegt keine leichte Jugend. Bis er 18 wurde, lebte er nur phasenweise er bei seinen Eltern, aber auch in einer Pflegefamilie, einer Wohngruppe, bei einer Halbschwester, in der geschlossenen Psychiatrie. „Suizidale Probleme“, nannte er auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters als Grund dafür: „Ich habe Waschmittel genommen und mich geritzt.“

Gewaltsames Elternhaus

Später fand er ein Zuhause auf Zeit im Elternhaus einer jungen Frau, mit der er heute einen zweijährigen Sohn hat, doch auch dort gab es Ärger: „Ich war früher sehr faul, wollte nicht arbeiten. Das hat dem Vater nicht gepasst, das war ein Arbeitsmensch“, schildert er. Zurück ging es von dort zu seinen eigenen Eltern, die in seiner Jugend das Sorgerecht für ihn ans Jugendamt abgegeben hatten.

Seit dem 1. August 2022 sitzt der junge Mann in der Kölner Justizvollzugsanstalt. Seither gebe es fast keinen Kontakt mehr zu den Eltern, „das Verhältnis ist katastrophal“, schildert er. Schon in frühester Kindheit sei er vom Vater wegen beliebiger Kleinigkeiten mit der Hand, mit dem Gürtel oder auch schon mal mit einem Kabel geschlagen worden. Die Mutter habe ebenfalls zugeschlagen, wenn auch weniger oft.

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Brandbombe flog Richtung Holzbalkon

Nun soll er sich dafür verantworten, dass er eine schwere Bandstiftung versucht haben soll. Die Staatsanwältin wirft ihm vor, am 22. April 2022, unterstützt von Mittätern, zwei Molotow-Cocktails in Richtung des Bergheimer Wohnhauses einer jungen Frau geworfen zu haben, die sein damaliges Interesse nicht erwidert habe.

Ein großer Schaden sei dabei nicht entstanden, beide Flaschen zerplatzten auf einem Garagenhof. Die Frau, welcher der Angriff der Anklage zufolge galt, soll sich aber zum fraglichen Zeitpunkt auf einem hölzernen Balkon befunden haben, der das eigentliche Ziel der Benzinbomben gewesen sein soll – damit wäre sie in großer Gefahr gewesen, wenn eine der Flaschen ihr Ziel erreicht hätte.

Mutmaßliches Opfer inzwischen mit dem Angeklagten verlobt

Drei Monate später soll es erneut eine Tat mit Beziehungshintergrund gegeben haben, deren Opfer dieses Mal die frühere Freundin des Angeklagten war, die Mutter seines Sohnes. Von außen soll er auf ihren Balkon geklettert sein, woraufhin sie ihm Zutritt gewährte. Als sie später jedoch wollte, dass er wieder ging, kam er dieser Aufforderung nicht nach, schildert die Staatsanwältin. Vielmehr soll er der Frau eine Eifersuchtsszene gemacht, an ihrer getragenen Wäsche gerochen und sie mit dem Vorwurf, einen anderen Mann gehabt zu haben, konfrontiert haben. Damit nicht genug, hinderte er sie am Verlassen der Wohnung und drohte ihr, sie werde Job und Kind verlieren, „sie solle der Welt und sich einen Gefallen tun und sich umbringen“, zitierte die Staatsanwältin.

Diese junge Frau hat, wie der Vorsitzende Richter mitteilte, dem Gericht inzwischen ihre Verlobung mit dem Angeklagten bekannt gegeben und möchte keine Aussage zur Sache machen.

Tatmotiv wird für den Ausgang des Verfahrens entscheidend sein

Rechtsanwalt Simon Groß, der den Angeklagten verteidigt, kündigte an, dass sein Mandant sich beim nächsten Verhandlungstermin zum Vorwurf der versuchten Brandstiftung äußern wolle: „Da wird nicht höchst streitig verhandelt werden.“ Es könne „dolus eventualis“ eine Rolle spielen. Dieser juristische Ausdruck bezeichnet, dass ein Schaden billigend in Kauf genommen, aber nicht unbedingt beabsichtigt wurde.

Es wird für den Ausgang des Verfahrens entscheidend sein, wie das Gericht die Absicht des Angeklagten wertet. „Wenn es im Brandfall eine Tötungsabsicht gab, sehe ich keine Möglichkeit für eine Bewährungsstrafe“, hatte der Vorsitzende bereits eingeordnet. Die Staatsanwältin unterstützte das: „Zumal er während der Tat unter laufender Bewährung stand!“