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Urteil einkassiertGericht muss Prozess um Schüsse vor Tennisclub in Hürth neu aufrollen

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Auf dem Parkplatz eines Tennisclub in Hürth feuerte der Mann mehrere Schüsse ab.

Auf dem Parkplatz eines Tennisclub in Hürth feuerte der Mann mehrere Schüsse ab.

Strittig ist, ob die Kölner Richter den verurteilten Schützen in eine Entziehungsanstalt einweisen durften. Die langjährige Haftstrafe bleibt bestehen.

Der Prozess gegen einen Hürther, der im Oktober 2022 an einem Tennisclub mehrfach auf die Freundin seiner getrennt lebenden Ehefrau geschossen und sie verletzt hatte, muss neu aufgerollt werden. Der 56-Jährige war im Juni 2023 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten verurteilt worden.

Ab Montag (12. August) verhandelt die 12. Große Strafkammer am Landgericht Köln abermals, weil der Bundesgerichtshof im März der Revision der Verteidigung gegen das Urteil stattgegeben hat.

Bereits zuvor hatte der Mann nach Gewalttaten gegen seine Frau Haftstrafen verbüßt

Allerdings geht es nicht mehr um das eigentliche Urteil und die Höhe des Strafmaßes. Aufgehoben wurde nur der Teil des Urteils, wonach der 56-Jährige in eine Entziehungsanstalt eingewiesen werden soll. Nach Ansicht der Karlsruher Richter hat das Landgericht den Zusammenhang zwischen dem festgestellten Hang des Verurteilten, Alkohol im Übermaß zu sich zu trinken, und der Tat nicht hinreichend begründet.

Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Köln hatte den Entzug für den heute 56-Jährigen begründet: „Es besteht ein symptomatischer Zusammenhang zwischen Ihrem Alkoholkonsum und Ihren Aggressionen“. Bereits in den 2000er-Jahren hatte der Hürther wegen Gewalt gegen seine damalige Ehefrau Haftstrafen verbüßt.

Die Staatsanwaltschaft hatte daher argumentiert, dass diese Häufung unter die Fallgruppe Femizid falle – dabei ist Frauenhass das Motiv. Ihrem Antrag, den Hürther wegen heimtückischen versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen zu verurteilen, folgte das Gericht im Juni 2023 nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von acht Jahren und zehn Monaten gefordert.

Der Hürther war am 30. Oktober 2022 mit fast zwei Promille Alkohol im Blut zu der Sportanlage gefahren, um Drohungen gegen eine Frau in die Tat umzusetzen. Sie hatte seine vor häuslicher Gewalt geflohene Frau und die gemeinsame Tochter bei sich aufgenommen und unterstütze sie bei der endgültigen Trennung.

Eine Zeugin hatte das Kennzeichen des Wagen notiert

Sechs Mal hatte der 56-Jährige, so das Urteil, auf sie geschossen. Mit ausgestreckten Armen, die Pistole in beiden Händen, hatte er gerufen: „Das hast du nun davon.“ Zwei Kugeln durchschlugen den rechten Fußknöchel und den linken Oberschenkel der Frau. Vor allem der zweite Treffer stellte laut eines rechtsmedizinischen Gutachtens eine potenzielle Lebensgefahr dar.

Der Schütze konnte identifiziert und rasch festgenommen werden, da eine Zeugin ihn von ihrem Auto aus beobachtet und das Kennzeichen des Fluchtwagens notiert hatte.

Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt

Im Verfahren vor dem Kölner Landgericht behauptete der Hürther, er habe seinem Opfer nur Angst einjagen wollen. Zudem gehöre ihm die Pistole nicht – die habe er in dem Wagen eines flüchtigen Bekannten gefunden, der ihn zum Tennisclub nach Kendenich gefahren hatte. Als möglichen Entlastungszeugen konnte die Verteidigung den Fahrer nicht präsentieren; verschwunden blieb auch die Tatwaffe.

Für den Prozess vor der 12. Großen Strafkammer sind vier Verhandlungstage vorgesehen.