Während des Corona-Lockdowns durften Speisen nicht in der Nähe des Geschäfts gegessen werden, wo sie gekauft wurden. Ein Verstoß brachte einen Bäcker vor Gericht.
50 Meter AbstandHürther Bäcker muss wegen Verstoß gegen Corona-Auflagen in Köln vor Gericht
Mit einem Teilerfolg wehrte sich der Inhaber einer Bäckereikette aus dem Rhein-Erft-Kreis gegen ein Bußgeld im Zusammenhang mit den Corona-Schutzverordnungen.
Vor einer seiner Filialen im Kölner Süden hatte ein Team des Ordnungsamtes am 27. April 2020 mehrere Personen gesehen, die unmittelbar vor der Bäckerei verzehrten, was sie dort gekauft hatten. Nach den damals geltenden Corona-Regeln, die darauf ausgerichtet waren, Menschenansammlungen zu vermeiden, hätten sie sich aber mindestens 50 Meter weit vom Ladenlokal entfernen müssen.
Vor dem Kölner Amtsgericht schilderte eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes: In der Bäckerei habe ihr Team eine junge Verkäuferin auf die Ordnungswidrigkeit angesprochen. „Sie sagte, sie habe ihre Chefin und die Kollegen schon mehrfach darauf hingewiesen, aber die hätten ihr gesagt, dass das hier geduldet würde.“
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln
- Historischer Moment in Köln Katrin Jungclaus wird erste Präsidentin des Kölner Landgerichts
- Thomas Drach, „Cold Case“ Petra Nohl, Dara K. Die 18 spektakulärsten Kölner Strafprozesse im Jahr 2024
- 15-Jähriger erstochen Kölner Mordverfahren um Dara K. geht weiter – Anwalt legt Revision ein
- Prozess nach Messerstich Junger Leverkusener soll Kontrahent mit dem Tod gedroht haben
- Kölner Wegerechtsstreit Straßeneigentümer wehrt sich gegen Umwidmung – Posse geht weiter
- Rheinischer Drogenkrieg 21-Jähriger soll beim Marihuana-Diebstahl beteiligt gewesen sein
- „Keinen Zweifel an Tötungsabsicht“ Richterin begründet geringe Haftstrafe für Rheindorfer Messerstecher
Bußgeld reduziert, weil keine Wiederholungsgefahr droht
Im Sinne der Geschäftsführerhaftung erging daraufhin ein Bußgeldbescheid gegen den Inhaber der Bäckereikette, der Einspruch einlegte. „Mein Mandant war nicht dabei“, äußerte sein Verteidiger, der auch geltend machte: Obwohl zur Kette eine Vielzahl an Filialen gehöre, sei dies der einzige Fall, in welchem ein solcher Verstoß angezeigt worden sei. Er beantragte einen Freispruch, hilfsweise möge das Bußgeld reduziert werden.
Der Richter urteilte: Der Geschäftsführer sei des Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung schuldig. Da die Tat lange zurückliegt und wohl keine Wiederholungsgefahr drohe, setzte er das Bußgeld jedoch von 1000 auf 500 Euro herab.