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Gewalt am Tagebau HambachBehörden haben Probleme bei Identifizierung der Straftäter

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Hambacher Forst Gewalt Steinschleuder Bild RWE

Ein Aktivist mit Zwille  im Hambacher Forst.

Aachen/Kerpen – Die Aachener Polizei hat am Montag mit einem Großaufgebot und schweren Spezialfahrzeugen Barrikaden der Braunkohlegegner im Hambacher Forst entfernt. Die Räumung dient einer von RWE geplanten Rodung eines Waldstücks südlich der ehemaligen A 4. Die Polizei schützte die Arbeiter mit zahlreichen Beamten vor möglichen Übergriffen. Alles verlief störungsfrei.

Vergangene Woche warfen Vermummte Steine auf Polizisten, am Wochenende wurden an vier verschiedenen Stellen Brände gelegt. Und offenbar haben die Behörden große Probleme damit, die Identitäten der Aktivisten festzustellen. Das geht aus einer Stellungnahme von Justizminister Thomas Kutschaty hervor, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt. CDU-Innenexperte Golland hatte zuvor kritisiert, wie es denn sein könne, dass die Aktivisten sich der Strafverfolgung entziehen könnten, in dem sie ihre Identitäten verschleiern. Er warf der Kölner Staatsanwaltschaft vor, „ideologische Rabatte“ zu vergeben.

An Gleise gekettet

Konkret geht es um einen Vorfall vom 7. Oktober dieses Jahres. Mehrere Aktivisten hatten einen Zug der Hambach-Bahn zu einer Vollbremsung gezwungen. Anschließend unterhöhlten sie das Gleisbett und ketteten sich an den Schienen fest. Die Jugendlichen hatten sich auf den Konflikt mit der Polizei gut vorbereitet. Sie hatten ihre Fingerkuppen verklebt und zogen Grimassen, um einen Lichtbildabgleich zu erschweren.

Kutschaty betont, dass erkennungsdienstliche Maßnahmen auch unter Zwang durchgesetzt werden dürften. Zudem sei die Staatsanwaltschaft bei politisch motivierten Straftaten dazu verpflichtet, die Beweggründe und Ziele des Täters zu berücksichtigen. Fühle sich dieser bei seiner kriminellen Handlung dem Allgemeinwohl verpflichtet, sei das bei der Strafzumessung anders zu bewerten als reiner Eigennutz. Unionspolitiker Golland sieht sich bestätigt: „Den Vorwurf, dass die Staatsanwaltschaft Straftaten je nach Motivation der Täter unterschiedlich bewertet, konnte Kutschaty nicht ausräumen.“

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