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„Heftige Klatsche für Landesregierung“Räumung des Hambacher Forsts war rechtswidrig

Lesezeit 2 Minuten
Räumung Hambacher Forst September 2018

Polizisten tragen am 14. September 2018 einen Aktivisten aus dem Hambacher Forst.

Kerpen/Köln – Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im Herbst 2018 durch die Stadt Kerpen ist einem Gerichtsurteil zufolge rechtswidrig gewesen. Das Verwaltungsgericht Köln verkündete am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung, nachdem ein einstiger Baumhaus-Bewohner geklagt hatte.

Das Gericht urteilte, die damals als Begründung genannten Brandschutz-Bestimmungen seien nur vorgeschoben gewesen. Letztlich habe die Aktion der Entfernung von Braunkohlegegnern aus dem Forst gedient. Das Urteil hat politische Brisanz – die NRW-Landesregierung hatte die Räumung einst angewiesen. Der Kläger hatte mit anderen als Kohlegegner in den Baumhäusern im Wald gelebt. Die Klage richtete sich gegen die Stadt Kerpen, die genau wie die benachbarte Gemeinde Merzenich die Räumung auf Anweisung des Landes gegen ihren Willen veranlassen musste.

Hambacher Forst: So begründet das Gericht sein Urteil

Schon im Juli 2018 hatte RWE den Räumungseinsatz beantragt, weil das Unternehmen im Herbst 2018 die Rodung des Waldes fortsetzen wollte. Kerpen und Merzenich lehnten eine Räumung ebenso ab wie die Polizei in Aachen, die für den Wald zuständig ist. Schließlich gab das Land zwei Gutachten in Auftrag, um eine rechtssichere Begründung für die Räumung des Waldes zu finden. Schließlich wurde die Räumung mit Verstößen gegen das Baurecht begründet.

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Räumung Hambacher Forst 2018

Polizisten räumen am 14. September 2018 im Hambacher Forst Baumhäuser.

Das Verwaltungsgericht Köln billigte dies aber nun nicht: Es sieht verschiedene „rechtliche Mängel“: So dürfe nicht das Baurecht vorgeschoben werden, um eine Räumungen zu veranlassen. Auch sei die Bezeichnung der zu beseitigenden Anlagen als „Baumhäuser“ zu unbestimmt, da es unterschiedliche Anlagen gegeben habe. Zudem sei vor der Räumungsanweisung nicht geprüft worden, welche Anlagen überhaupt bauliche Anlagen sind und damit von den Bestimmungen des Brandschutzes erfasst werden. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

SPD: „Diese Landesregierung hat versucht, uns zum Narren zu halten“

Für Daniel Hofinger von „Ende Gelände“ ist das Urteil ein Erfolg: „Die Landesregierung hat rechtswidrig gehandelt, um die Interessen von RWE durchzusetzen. Jetzt sollte ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss im Landtag eingesetzt werden.“ Auch Sven Wolf kritisierte die Landesregierung scharf. „Auch wenn der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft ist: Diese Landesregierung hat versucht, uns zum Narren zu halten“, sagte der stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD im Landtag, dieser Zeitung.

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„Das Urteil ist eine heftige Klatsche für die Landesregierung und beweist letztlich: Die Räumung des Waldes diente vor allem den wirtschaftlichen Interessen von RWE“, sagte Mona Neubaur, Landesvorsitzende der Grünen dieser Zeitung.