Kerpen – Als „ziemlich unverschämt“ kritisiert David Held, Fraktionsvorsitzender des Bürgerbündnisses Kerpen (BBK), eine Plakataktion der Kerpener Grünen. Diese hatten in den vergangene Tagen rund 30 bis 35 Plakate in mehreren Stadtteilen aufgestellt, auf denen groß Antje Grothus, Landtagskandidatin der Grünen für den Wahlkreis 6 (Kerpen, Hürth, Frechen) abgebildet ist, die „Gesegnete Weihnachten“ und ein „Gesundes, neues Jahr“ wünscht.
Dabei wird Grothus auf den Plakaten ausdrücklich als „Ihre Landtagskandidatin“ vorgestellt. Auch wird mit einem zusätzlichen Aufkleber auf eine bevorstehende Filmvorführung über die Bewegung „Fridays for Future“, am Samstag, 8. Januar, 18 Uhr, im Capitol-Theater an der Kölner Straße hingewiesen.
Roy Labisch: „Wir müssen das nun prüfen“
Held hält die Aktion für eine „getarnte Wahlkampfaktion“ der Grünen zur Landtagswahl, die am 15. Mai stattfinden soll. Damit verstießen die Grünen gegen eine Sondernutzungssatzung der Stadt Kerpen, in der das Aufhängen von Wahlplakaten geregelt ist. Laut Satzung dürfen Wahlplakate erst acht Wochen vor der Wahl aufgehängt werden. Allerdings ist es den Parteien erlaubt, auch außerhalb des Wahlkampfes mit Plakaten etwa auf bestimmte Termine hinzuweisen.
„Wir müssen das nun prüfen“, sagt Roy Labisch vom Bürgermeisterbüro dazu. Es sei nicht „ganz eindeutig“, ob es sich bei den kritisierten Plakaten schon um Wahlplakate handele.
Held jedenfalls spricht von einem „Taschenspielertrick“ der Grünen. Diese wollten die Sondernutzungssatzung umgehen, „indem man auf einem Wahlkampfplakat zusätzlich noch auf eine Veranstaltung hinweist oder Weihnachtsgrüße sendet“. Zwar sei dies möglicherweise legal, „aber nicht im Sinne unserer Satzung oder im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, die diese Aktion mit Kopfschütteln begleiten“ würden. Ziel der Satzung sei es schließlich, die Wahlplakatierung im Stadtgebiet Stadt einzugrenzen und hier angemessene Fristen einzuhalten. „Es ist bedauerlich, dass die politischen Mitbewerber zu solchen Aktionen greifen.“ Nun solle sich die Fraktionsvorsitzendenkonferenz mit dem Thema befassen.
Kerpener Grüne verweisen auf Satzung
Bei den Grünen indes ist man sich keiner Schuld bewusst: Die Plakate seien „satzungsgemäß“, meint Stadtverbandsvorsitzender Marcel Richard. Wie er berichtet, seien im zurückliegenden Bundestagswahlkampf andere Parteien ähnlich vorgegangen. Zudem seien die Plakate und deren Standorte alle beim Ordnungsamt angemeldet worden.
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Grothus selbst bedauert, dass ihre Plakate auf Kritik stoßen. Sie habe nur auf die Filmvorführung hinweisen und „frohe Weihnachten“ wünschen wollen.