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Tarifabschluss für Länderbeschäftigte auf Beamte übertragen

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Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen wird den Tarifabschluss für die Angestellten der Länder 1:1 auf die Beamten und Richter übertragen. Das kündigte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf nach Gesprächen mit den Gewerkschaften an.

Damit werden auch die Beamten und Richter in NRW bis zum 31. März 2022 eine steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1300 Euro erhalten, Anwärter bekommen die Hälfte. Zudem werden die Gehälter insgesamt zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht. Beamte im Krankenhauswesen bekommen ab dem 1. Januar 2022 höhere Zulagen.

Ein entsprechender Abschluss war bereits Ende November für mehr als eine Million Angestellte im Öffentlichen Dienst der Länder erzielt worden. Die rasche, zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamten sei keine Selbstverständlichkeit, sagte Wüst. Sie sei ein Zeichen der großen Wertschätzung für den Einsatz der Beamten - nicht zuletzt auch für ihre Mehrarbeit während der Corona-Pandemie und der Hochwasser-Katastrophe. Das Land zeige damit als Arbeitgeber, dass es das große Engagement der Beamten in der Krise nicht als Einbahnstraße sehe, ergänzte Vize-Regierungschef Joachim Stamp (FDP).

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Die Gewerkschaftsvertreter sprachen von einer durchwachsenen Bilanz. Sie bedauerten vor allem, dass sie keine Verbesserungen für Pensionäre erreicht hätten. Viele hätten keine hohen Pensionen und 14 Monate mit erheblichen Preissteigerungen erlebt, sagte die Landesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Anja Weber.

Ungelöst sei zudem, dass NRW das Sonderopfer bei der Arbeitszeit, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, immer noch nicht aufgehoben habe. Hier müssten Beamte weiterhin 41 Stunden arbeiten. Wenn es 20.000 unbesetzte Stellen gebe in NRW, habe das auch damit zu tun, dass das Land als Arbeitgeber mit solchen Arbeitszeiten vergleichsweise unattraktiv geworden sei. Nicht mehr zeitgemäß sei es darüber hinaus, dass Beamte in der Nachtschicht weiterhin nur 1,28 Euro Zulage bekämen. „Das ist noch zu D-Mark-Zeiten so gewesen”, kritisierte Weber. „Wir haben da noch eine ganze Menge Handlungsbedarf.”

Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbunds NRW, Roland Staude, sagte zu dem Ergebnis: „Für uns ist es heute nicht der Tag, um Sektkorken knallen zu lassen.” Mit der 1:1-Umsetzung hätten die Gewerkschaften ihre Mindestforderung erreicht. Seinen Angaben zufolge haben auch drei andere Bundesländer bereits ihre Bereitschaft zu einer solchen Übertragung erklärt - als erstes Bundesland habe Bayern dies getan.

Der Vorsitzende des Bundes der Richter und Staatsanwälte in NRW, Christian Friehoff, pflichtete Wüst bei, dass eine Übertragung 1:1 in der Vergangenheit keineswegs automatisch erfolgt sei. „Einige der Vorgängerregierungen waren im Kürzen extrem kreativ.” Friehoff unterstrich den hohen Konkurrenzdruck in der Justiz im Wettbewerb um kompetente Arbeitskräfte. Die Besten ihres Jahrgangs bekämen in der Privatwirtschaft schon beim Einstieg mehr Gehalt angeboten als viele Justizbeamte zum Ende ihres Berufslebens erreichen könnten. Diese Besoldungsentwicklung sei kritisch zu bewerten.

© dpa-infocom, dpa:220105-99-599129/4 (dpa/lnw)