Düsseldorf – Die Maskenpflicht beispielsweise beim Einkaufen fällt, der Mund- und Nasenschutz gegen Corona ist nur noch unverbindliche Empfehlung: Wesentliche Corona-Schutzmaßnahmen laufen laut Gesundheitsministerium an diesem Samstag in Nordrhein-Westfalen aus. Die Zugangsvoraussetzungen 3G (geimpft, genesen oder getestet) und 2Gplus (geimpft, genesen, plus getestet oder geboostert) fielen weg, auch die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen werde nicht über den 2. April hinaus beibehalten, sagte Gesundheitsstaatssekretär Edmund Heller im Gesundheitsausschuss des Landtages am Mittwoch.
Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes sind nach dem 2. April nur in wenigen besonders gefährdeten Bereichen wie im öffentlichen Personennahverkehr und in Krankenhäusern Basisschutzmaßnahmen möglich. Die Regelung, dass die Länder in Hotspots Beschränkungen vornehmen könnten, ist nach Hellers Darstellung kaum praktikabel: „Wollen wir zwei Mal die Woche eine Landtagssondersitzung einberufen, um einen lokalen Hotspots festzustellen? Das funktioniert nicht.” Eine landesweite Regelung wäre nicht rechtssicher. Der Nachweis der Überlastung der Krankenhäuser könne derzeit nicht geführt werden.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kündigte eine Maskenempfehlung anstelle einer Maskenpflicht für öffentliche Innenräume in Nordrhein-Westfalen an. „Wir werden natürlich sagen, dass wir es klug fänden, wenn man da, wo viele Menschen sind in Innenräumen, eine Maske trägt. Das werde ich auch in eine Corona-Schutzverordnung als Empfehlung reinschreiben”, sagte er. Nach seiner Ansicht ist eine Corona-Schutzmaske im Supermarkt wegen der hohen Kundenfrequenz wichtiger als beispielsweise beim Anzugkauf.
„Fachleute des Gesundheitswesens sagen uns, dass es in der aktuellen Lage wichtig wäre, die Maskenpflicht in Innenräumen beizubehalten”, erläuterte Heller. Das wäre eine vernünftige Entscheidung, die das Land aber nicht treffen könne. Daher liefen wesentliche Maßnahmen am Samstag aus. „Und natürlich hoffen wir jetzt, dass es trotz aller Warnungen der Wissenschaft gut geht. Nach zwei Jahren Vorsicht jetzt eine Woche vor den Ferien und zwei Wochen vor Ostern ohne zwingenden Grund leichte, aber wirksame Maßnahmen aufzugeben und die Menschen dann vielleicht mit einer Infektion in die Osterferien zu schicken, das ist allerdings nicht leicht zu vermitteln”, räumte er ein.
Der Grünen-Abgeordnete Mehrdad Mostofizadeh hielt Heller entgegen, dass Hamburg die Hotspot-Regelung für das gesamte Bundesland anwenden wolle und es dort offenbar eine andere Rechtseinschätzung gebe. Die Überlastung der Krankenhäuser müsse auch noch nicht eingetreten sein, sondern könne drohen. Auch der SPD-Abgeordnete Josef Neumann verwies auf eine andere Vorgehensweise in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern und warf der CDU/FDP-Koalition in NRW Uneinigkeit in der Frage vor.
Laumann wies die Vorwürfe aus den Oppositionsreihen zurück. Grüne und SPD hätten das Infektionsschutzgesetz des Bundes mitgetragen. „Und ich finde man kann Herrn Buschmann eine Sache ja nun nicht übel nehmen, dass aus seiner Sicht das Gesetz so formuliert ist, dass es so ist, dass es so kommt, wie die FDP es wollte”, sagte Laumann mit Verweis auf Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und die Ampel-Koalition. Buschmann habe das Gesetz so aufgeschrieben, „dass wir es nicht ändern können”. Man könne den Bundesländern jetzt nicht vorhalten, dass sie dieses Gesetz nun nicht „ausbügeln” würden.
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