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Wieder erlaubt: Großveranstaltungen bis zu 10.000 Personen

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Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen sind künftig wieder überregionale Großveranstaltungen im Freien mit bis zu 10.000 Menschen bei einer maximalen Auslastung von 50 Prozent erlaubt. Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung des Landes entsprechend angepasst. Wie das Gesundheitsministerium am Mittwochabend in Düsseldorf mitteilte, setzt die Landesregierung damit den zuvor gefassten Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder um. Die neue Regelung gilt schon ab Donnerstag (3. Februar).

Neben den schon vorher zulässigen Veranstaltungen mit bis zu 750 Personen kann bei überregionalen Großveranstaltungen die Zuschauerkapazität nun entsprechend ausgeweitet werden. Bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt dabei eine maximale Auslastung von 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch mit nicht mehr als insgesamt 4000 Zuschauern. Bei Veranstaltungen im Freien liegt die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als insgesamt 10.000 Zuschauern. Dabei gilt dann grundsätzlich die 2G+-Regelung sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in allen Bereichen.

„Es ist gut, dass die Bundesländer sich auf ein einheitliches Vorgehen verständigt haben”, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). „Damit insbesondere die Vereine schnell Planungssicherheit haben, setzen wir die neuen Regelungen unverzüglich in Nordrhein-Westfalen um.”

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Der 1. FC Köln zeigte sich erfreut und kündigte an, seine Klage gegen das Zuschauerverbot nun zurückzuziehen. „Wir begrüßen, dass die politischen Entscheidungsträger in Nordrhein-Westfalen schnell auf unsere Kritik reagiert haben und in Gesprächen mit uns unseren Argumenten für Lockerungen folgen konnten”, sagte FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle. „Wir hoffen nun, dass diese Beschränkung auf 10.000 Fans der Ausgangspunkt einer dynamischen Entwicklung in den kommenden Wochen ist. Aufgrund dessen hat sich der eingereichte Eilantrag beim OVG Münster für den Moment erledigt.”

© dpa-infocom, dpa:220202-99-951618/2 (dpa)