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Fall PotocnikFifa-Urteil gekippt – Transfersperre gegen den 1. FC Köln endet früher

Lesezeit 2 Minuten
Der Kölner Sportchef Keller freut sich über das Ende der Transfersperre

Der Kölner Sportchef Christian Keller freut sich über das Ende der Transfersperre.

Der Transferbann gegen den 1. FC Köln endet früher als gedacht. Auswirkungen hat die Maßnahme der Fifa aber kaum.

Die Fifa-Transfersperre gegen den 1. FC Köln ist gut drei Wochen eher als geplant beendet worden. Dies bestätigt der FC am Donnerstag. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Oktober in einem anderen Transfer-Streitfall habe zu dieser Maßnahme geführt.

Eine reichlich späte Erkenntnis: Da die einjährige Transfersperre gegen die Kölner ohnehin am 31. Dezember ausgelaufen wäre und der FC somit von Januar an wieder Spieler verpflichten darf, hat die vorzeitige Aussetzung des Banns kaum Auswirkungen.

Theoretisch könnten die Kölner sofort aktuell vertragslose Spieler verpflichten. Dafür dürfte es aber derzeit kaum einen plausiblen sportlichen Grund geben. Das Wintertransferfenster öffnet schließlich ohnehin am 1. Januar 2025, also in gut vier Wochen. Bis dahin absolvieren die Kölner lediglich noch drei Liga-Spiele.

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Sperre gegen den 1. FC Köln endet vorzeitig

Der FC hatte vor knapp drei Jahren den slowenischen Jugendspieler Jaka Cuber Potocnik unter Vertrag genommen, nachdem dieser seinen Vertrag bei Olimpija Ljubljana einseitig gekündigt hatte. Da dies gegen die Statuten des Welt-Fußballverbandes verstößt, wurde die Transfersperre vor einem Jahr endgültig bestätigt.

Der FC betont nun: „Schon gegenüber der Fifa und dem CAS hatte der FC immer wieder die Ansicht vertreten, dass diese Regelung unangemessen und letztlich rechtswidrig ist. Zuletzt brachte der FC im Juni 2024 diese Ansicht auch in einem Gnadengesuch gegenüber der Fifa vor, welches jedoch ebenfalls abgelehnt wurde.“

Nun bekam der FC also Recht, die Sperre gegen den FC wurde sogar vorzeitig aufgehoben. Daran, dass der Verein im Sommer aus der Bundesliga abgestiegen ist, ändert dies aber freilich nichts. Ob in diesem Zusammenhang jetzt Schadensersatzansprüche bestehen und eine Klage gegen die Fifa Sinn ergibt, will der Verein prüfen.

„Es könnte schon sein, dass ein Schadenersatzanspruch besteht. Da überlegen wir uns, was wir machen“, hatte FC-Geschäftsführer Christian Keller zuletzt in Aussicht gestellt.

Ähnlicher Fall in Belgien um Ex-Profi Lassana Diarra

Hintergrund der Entwicklung ist, dass es einen ähnlichen Fall in Belgien gegeben hatte. Der Ex-Profi Lassana Diarra hatte seinen Vertrag bei Lokomotive Moskau gekündigt und dies mit ausstehenden Gehaltszahlungen begründet. Auch hier hatte der Club von der Fifa Recht bekommen. Diarra klagte schließlich gegen die Fifa und den belgischen Verband. Seiner Auffassung nach sei ein Vertrag mit Sporting Charleroi aufgrund der Regularien nicht zustande gekommen.

Ein belgisches Gericht reichte den Fall an den EuGH weiter, der zugunsten des Spielers entschied. Infolgedessen wurde die Transfersperre gegen den 1. FC Köln aufgehoben. (oke/mit dpa)