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Klage abgewiesenFC gewinnt vor Gericht, doch Lapaczinski geht in die nächste Instanz

Lesezeit 4 Minuten
Lapaczinski

Denis Lapaczinski (r.) mit seinem Anwalt Volker Görzel

Köln – Volker Görzel, der Anwalt von Denis Lapaczinski, hielt dem Gericht regionale und überregionale Zeitungsausschnitte entgegen, die die Freistellung des ungeimpften, aber mittlerweile genesenen Teammanagers des 1. FC Köln thematisieren. „Das Ansehen meines Mandanten ist massiv beschädigt worden“, sagte Görzel. Lapaczinski widerfahre gerade eine Degradierung, über die man in der Branche spreche.

Vor dem Arbeitsgericht Köln kam es am Freitagnachmittag unter dem Aktenzeichen 7 Ga 11/22 zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren. Lapaczinski hatte den 1. FC Köln verklagt. Seit dem 17. Februar wird der Ex-Profi zwar wieder am Geißbockheim beschäftigt, doch isoliert in einem Einzelbüro ist er mit Aufgaben betraut, die nicht seinem Arbeitsprofil entsprechen. Der 40-Jährige will wieder als Teammanager für die Bundesligamannschaft arbeiten, die Lizenzspieler während der Spiele betreuen und auch auf der Bank sitzen.

Urteil: Antrag von Lapaczinski zurückgewiesen

Nach der 40-minütigen Verhandlung hatte sich das Gericht um die Vorsitzende Richterin Dr. Christine Vesper zur Beratung zurückgezogen. Und kam danach zu dem Urteil: Der Antrag von Lapaczinski hatte keinen Erfolg, er wurde zurückgewiesen. Lapaczinski wird damit nicht wieder beim Team auf der Bank sitzen.

Nach Bewertung der siebten Kammer fehlt es an der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderlichen besonderen Eilbedürftigkeit. „Allein der Umstand, dass eine möglicherweise vertragswidrige Beschäftigung für die Vergangenheit nicht rückgängig gemacht werden kann, reiche dabei nicht aus. Insoweit sei auch zu berücksichtigen gewesen, dass ein Anspruch des Klägers darauf, an den Ligaspielen teilzunehmen, nach dem Arbeitsvertrag nicht offensichtlich gegeben sei." Auch drohten dem Kläger ohne den Erlass der einstweiligen Verfügung keine wesentlichen Nachteile, was für eine Eilbedürftigkeit erforderlich wäre. Insbesondere sei kein besonderer Reputationsverlust zu erwarten, da über die Freistellung bereits in den Medien berichtet wurde. Ein weiterer unzumutbarer Ansehensverlust bis zu einer möglichen Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren sei deshalb nicht zu befürchten.

Es ist aber auch kein Erfolg auf ganzer Linie für den 1. FC Köln, denn der muss den 40-Jährigen weiterhin für Aufgaben wie Power-Point-Präsentationen oder Checklisten bezahlen. Wie zu erfahren war, geht der Kläger jetzt in die nächste Instanz und leitetet ein Hauptsacheverfahren ein. Entgegen der Gerüchte stimmt nicht, dass der frühere Profi vom FC gekündigt wurde.

Zuvor waren alle Versuche auf eine gütliche Einigung gescheitert. Bis Donnerstagabend verhandelten beide Seiten erfolglos eine Abfindung. Die Vorstellungen klaffen noch weit auseinander.

Am 3. Dezember 2021 hatte der FC Lapaczinski wegen seiner Einstellung zur Corona-Schutzimpfung freigestellt und kurz darauf durch Marius Laux ersetzt, den langjährigen Spieler der U21 des Klubs. Lapaczinski war zu diesem Zeitpunkt nicht gegen das Coronavirus geimpft, mittlerweile gilt er als Genesener. Der frühere Abwehrspieler war seit dem 15. Februar 2019 für die FC-Profis tätig, der damalige Sport-Geschäftsführer Armin Veh hatte ihn eingestellt.

1. FC Köln: Vertrauensverhältnis zu Nachfolger Laux größer

Der FC, vertreten durch Rechtsanwalt Arne Gehrke (Loschelder Rechtsanwälte), hatte zuvor argumentiert, dass es weder ein Verfügungsgrund noch ein Verfügungsanspruch bestehe. Ein Teambetreuer müsse bei Spielen nicht unmittelbar bei Mannschaft sein, dieser habe ein breites Aufgabenfeld und sei eher ein „Mädchen für alles“. Das Vertrauensverhältnis zu Nachfolger Laux sei zudem größer. „Man möchte ihn bei der Mannschaft haben und nicht Herrn Lapaczinski.“ Das Vertrauen zu Lapaczinksi sei auch durch die fehlende Corona-Schutzimpfung beschädigt. Zudem sei der FC auch mit der „gezeigten Leistung“ von Lapaczinski nicht mehr zufrieden gewesen. Dem Ex-Profi wurde beispielsweise vorgeworfen, dass er vor dem Pokalspiel des FC Ende Oktober in Stuttgart nicht beim Check-in am Flughafen persönlich zugegen war.

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Görzel dagegen argumentierte, dass ein Mannschaftsbetreuer zwingend bei dem Team sein müsse, wenn es den Platz betrete. Das Ansehen des Klägers habe bereits enormen Schaden genommen. Der FC zünde „Nebelkerzen“, der Impfstatus von Lapaczinski sei aus arbeitsrechtlicher Sicht kein Grund, warum dieser nicht mehr bei der Mannschaft weilen dürfe. „Mein Mandant ist mittlerweile 2G und erfüllt so alle Kriterien.“

Anwalt Görzel hatte bereits Tobias Kaufmann vertreten. Der langjährige Mediendirektor des FC hatte eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht, nachdem er Ende August 2020 die schriftliche Kündigung erhalten hatte. Ende 2020 einigten sich der FC mit Kaufmann im Zuge der vom Arbeitsgericht angeregten Vergleichsgespräche auf die Auflösung seines Arbeitsvertrags. Kaufmann ist mittlerweile Mediendirektor beim VfB Stuttgart.