Köln – Der Herbst ist die Zeit, in der die allermeisten Deutschen wieder ihre Heizungen anwerfen. Doch im Oktober stehen viele Verbraucher vor einem handfesten Problem. Denn etliche Versorger schicken ihren Kunden derzeit Kündigungsschreiben.
Eine Leserin aus Köln, Kundin beim bayrischen Gas-Anbieter Montana Energie, etwa erhielt ein Schreiben, wonach das Unternehmen ihren Vertrag zu den vereinbarten Konditionen kündigte. Später bot Montana zwar einen neuen Vertrag an, allerdings zu deutlich schlechteren Konditionen. Eine Kundin des Versorgers Maingau aus dem Rhein-Kreis Neuss berichtet von einem ähnlichen Vorgehen. Allerdings bot das Unternehmen keinen neuen Vertrag an. Die gekündigten Kunden fallen damit an den Grundversorger, in dem Fall Eon, die Preise sind ebenfalls deutlich höher.
Erste Anbieter sind pleite
Andere Anbieter liefern nicht mehr, weil sie schlicht pleite sind. Als erstes meldete die Brandenburger Firma Otima Energie Insolvenz an. Mit dem Hamburger Ökostromanbieter Smiling Green Energy (Marke „Natürlich-grün-Strom“) meldete der zweite Versorger am Mittwoch binnen einer Woche Insolvenz an.
Kalt wird es in der Wohnung bei Kündigung oder Pleite des Gasversorgers nicht. Alle Kunden werden automatisch und ohne selbst zu handeln vom Grundversorger beliefert. Allerdings zu teilweise wesentlich teureren Konditionen.
Verbraucherschützer: Kündigung nicht zulässig
Verbraucherschützer schlagen nun Alarm. Denn die Gründe, die Energieversorger bei ihren Kündigungen angeben, sind für sie nicht stichhaltig. Die allermeisten Gaslieferanten nennen als Anlass, dass sich der Energiepreis extrem verteuert habe und die Lieferung nun nicht mehr wirtschaftlich sei. Zwar erlaubt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nach den Paragrafen 313 (Störung der Geschäftsgrundlage) und 314 (Kündigung aus wichtigem Grund) eine einseitige Kündigung.
Kunden, die von ihrem Versorger eine Kündigung erhalten haben, sollten diesen anschreiben und ihn informieren, dass man die Kündigung so nicht akzeptiere. Im Zweifel hat man so später die Möglichkeit, Schadenersatz zu erhalten, genauer die Differenz zwischen altem Preis und teurerem Preis des Grundversorgers.
Bleibt man beim Grundversorger, sollte man rechtzeitig mit diesem einen neuen, günstigeren Vertrag abschließen. Oder einen Versorger suchen, der preiswerter ist, etwa bei den Vergleichsportalen verivox.de oder check24.de.
Rheinenergie ist Grundversorger in Köln, Bornheim, Pulheim, Hürth, Frechen, Wesseling, Königswinter, Alfter, Sankt Augustin und Wachtberg.
„Eine Änderung des Gaspreises ist aber für einen Versorger kein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes, sondern schlicht unternehmerisches Risiko. Und das reicht als Grund für die Kündigung nicht aus“, sagt Holger Schneidewind, Referent für Energierecht der Verbraucherzentrale NRW. Im Fall Maingau wurde als Grund genannt, dass eine einzelne Rate nicht pünktlich, sondern nach einer Rücklastschrift gezahlt wurde. „Wenn einmalig eine Rate platzt und später beglichen wird, rechtfertigt das auch nicht eine außerordentliche Kündigung“, so der Verbraucherschützer weiter. Schneidewind kann zwar keine konkrete Zahl an gemeldeten Kündigungen nennen, spricht aber von einem „erheblichen Anstieg in den vergangenen Tagen und Wochen“.
Verbraucherzentrale mahnt Kölner Versorger ab
Gegen die Energie-Marke Immergrün des Kölner Strom- und Gasanbieters „Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft“ geht die Verbraucherzentrale nun vor. Das Unternehmen hat laut einem Bericht der Tagesschau zwar keine Kündigungen ausgesprochen, aber mit drastischen Methoden die Preise sehr deutlich angezogen.
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Die Mitteilungen dazu versteckte Immergrün offenbar in E-Mails mit „harmlosen Betreffzeilen wie „Aktuelles zu Ihrem Energieliefervertrag“, oder „Pandemiebedingter Service und neue Servicegarantie nach Arbeitspreiserhöhung“. Die Verbraucherzentrale NRW hat die Kölner Firma für dieses Vorgehen nun abgemahnt.